Der Freistaat Sachsen bietet auf unterschiedlichen Ebenen Förderprogramme mit Maßnahmen zur Leerstandsaktivierung und Dorfentwicklung für die Bewältigung aktueller Herausforderungen in ländlichen Räumen an. Viele Landkreise, Städte und Gemeinden bieten auch eigene Förderungen an.
Wir haben hier einige Beispiele für Sie zusammengestellt, können aber leider nicht alle aufführen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob derartige Förderungen vergeben werden.
Wir gehen bei unseren Recherchen sehr sorgfältig vor. Dennoch ist es nicht möglich, dass wir eine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit aller Angaben geben. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Ihnen ein Fehler aufgefallen ist oder Sie etwas ergänzen möchten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören, info@leerstand-aktivieren.de.
Auch im Freistaat Sachen wird in der Förderperiode 2023 bis 2027 die ländliche Entwicklung innerhalb des nationalen Rahmen-/Strategieplans der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie der Gemeinsamen Agrarpolitik umgesetzt. Für die Finanzierung werden Mittel des Bundes und Landesmittel genutzt. Die Umsetzung ist eingebettet in das EU-Rahmenprogramm Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Ziel ist, Dörfer und Gemeinden als attraktive Lebens- und Wirtschaftsräume zu gestalten.
Zuständige Stellen: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
Zentrale Ansprechpartner: Regionale Ansprechpartner sind die Landratsämter oder die kreisfreien Städte, Liste unter:
www.laendlicher-raum.sachsen.de/download/20250815_Ansprechpartner_LRA_Foerderung_gesamt_.pdf
Weitere Informationen zum ILR:
www.laendlicher-raum.sachsen.de/richtlinie-laendliche-entwicklung-2025-20845.html
Mit dem Programm werden kommunale Vorhaben zur Innenentwicklung von Gemeinden in ländlichen Räumen gefördert. Das Programm ergänzt die Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategien im baulichen Innenbereich der Dörfer und kleinstädtischen Zentren.
Fokus: Impulse für die Innenentwicklung durch die Förderung von öffentlichen Einrichtungen und dörflichen Begegnungszentren mit Angeboten für verschiedene Nutzergruppen
Förderberechtigt: Gemeinden und Gemeindeverbände
Weitere Informationen:
www.laendlicher-raum.sachsen.de/vitale-dorfkerne-und-ortszentren-im-laendlichen-raum-20849.html
Fokus: Unterstützung einer engagierten, aktiven und eigenverantwortlichen Entwicklung sowie Stärkung der regionalen Identität. Das Programm ergänzt die Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategien.
Förderbereiche: Kleinprojekte
Förderberechtigt: LEADER-Aktionsgruppen (LAG) aus dem Förderzeitraum 2023-2027
Fördersumme: 5,4 Millionen Euro
Weitere Informationen zum Regionalbudget:
www.laendlicher-raum.sachsen.de/regionalbudgets-20851.html?_cp=%7B%7D
Fokus: positive Entwicklung der Agrarstruktur, Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und nachhaltige Stärkung der Wirtschaftskraft
Förderbereiche: Maßnahmen im Rahmen der Ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG), die den Entwicklungszielen des jeweiligen Neuordnungsverfahrens dienen
Förderberechtigt: Teilnehmergemeinschaften der Flurbereinigungsverfahren
Fördersatz: 65 % – 90 % der förderfähigen Ausgaben
Zuständig sind die Landratsämter oder die kreisfreien Städte
Weitere Informationen zur ländlichen Neuordnung:
www.laendlicher-raum.sachsen.de/laendliche-neuordnung-20847.html?_cp=%7B%7D
LEADER (Liaison entre les actions de développement de l’économie rurale) ist ein EU-Förderprogramm, das auf der Zusammenarbeit in Aktionsgruppen aus kommunalen wie auch privaten oder zivilgesellschaftlichen Akteuren basiert. In den sogenannten LEADER-Regionen werden eigenständige regionale Entwicklungsprojekte gestaltet und es können auch Maßnahmen für die Leerstandsaktivierung realisiert werden. In Sachsen wird LEADER seit der Förderperiode 2014-2020 im ländlichen Raum fast flächendeckend umgesetzt.
Die regionalen Ansprechpartner sind die für den Projektort zuständigen LEADER-Regionalmanagements. Die Anträge sind bei den Landkreisen zu stellen.
Weitere Informationen zu LEADER:
www.laendlicher-raum.sachsen.de/richtlinie-leader-2023-2027-18218.html
Fokus: Sicherung, Erhalt, Pflege und Nutzbarmachung der sächsischen Kulturdenkmale und ihres kulturellen Erbes. Die Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) besteht aus dem Landesprogramm und dem Sonderprogramm.
Förderberechtigt: Eigentümer, Besitzer eines Kulturdenkmals, gemeinnützige Vereinigungen mit denkmalpflegerischen Aufgaben
Förderbereiche: Maßnahmen zur Instandsetzung und Wiederherstellung
Fördersätze: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im Landesprogramm, bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im Sonderprogramm
Ansprechpartner für das Landesprogramm ist die untere Denkmalschutzbehörde, für das Sonderprogramm das Landesamt für Denkmalpflege.
Weitere Informationen:
www.bauen-wohnen.sachsen.de/foerderung-4270.html?_cp=%7B%7D
Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Förderinstrument, für das neben Bundesmitteln auch Mittel des Landes Sachsen eingesetzt werden mit dem Ziel, Quartiere, Nachbarschaften und Stadtzentren zu lebenswerten und nachhaltigen Wohnräumen zu transformieren.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK).
Zuständig ist das Referat für Städtebauförderung im Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung.
Beratung und Informationen gibt es für Gemeinden über die Fachstelle für systeminnovative Gemeindeentwicklung und auf folgender Website:
www.inge-sachsen.de
Die Antragstellung erfolgt bei der Sächsische Aufbaubank.
Weitere Informationen zur Städtebauförderung:
www.bauen-wohnen.sachsen.de/staedtebau-5707.html
Folgende Programme zur Städtebauförderung werden in Sachsen umgesetzt:
Das Ziel besteht darin, Stadt- und Ortskerne nachhaltig zu stärken und zu beleben, um attraktive und identitätsstiftende Lebens- und Arbeitsorte zu schaffen.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden ab 2.000 Einwohner*innen
Förderbereich: Städtebauliche Gesamtmaßnahmen in Stadt- und Ortskernen, Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes
Fördersätze: maximal zwei Drittel der nicht durch Einnahmen gedeckten förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
www.bauen-wohnen.sachsen.de/bund-laender-programme-zur-staedtebaufoerderung-4715.html?_cp=%7B%7D
Ziel ist es, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden ab 2.000 Einwohner*innen
Förderbereich: Städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von benachteiligten Stadt- und Ortsteilen
Fördersätze: maximal zwei Drittel der nicht durch Einnahmen gedeckten förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
www.bauen-wohnen.sachsen.de/bund-laender-programme-zur-staedtebaufoerderung-4715.html?_cp=%7B%7D
Das Ziel ist es, Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels zu unterstützen.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden ab 2.000 Einwohner*innen
Förderbereich: Städtebauliche Anpassungsmaßnahmen, Entwicklung von Brachflächen, Verbesserung des öffentlichen Raums, Aufwertung und Umbau des Gebäudebestands sowie Rückbau
Fördersätze: maximal zwei Drittel der nicht durch Einnahmen gedeckten förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
www.bauen-wohnen.sachsen.de/bund-laender-programme-zur-staedtebaufoerderung-4715.html?_cp=%7B%7D
Das Landesprogramm unterstützt Gemeinden im Rahmen der Städtebauförderung bei der Anpassung ihres Wohnungsbestands an die demografische Entwicklung und fördert den Rückbau von nicht mehr benötigtem Wohnraum.
Hinweis: Derzeit ist keine Antragstellung möglich, ein Neustart des Landesprogramms ist für 2026 geplant.
Förderberechtigt: Gemeinden
Förderbereich: Maßnahmen zum Rückbau von dauerhaft ungenutzten Wohngebäuden
Fördersätze: 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100 Euro pro Quadratmeter zurückgebauter Wohnfläche
Weitere Informationen:
www.bauen-wohnen.sachsen.de/automatische-strukturseitenanlage-8418-8418.html
Mit dem Ziel, Brachflächen zu beseitigen, sollen nachhaltige kommunale Entwicklungen unterstützt und die Beseitigung baulicher Missstände, Gefahrenquellen sowie Umweltschäden auf Grundstücken ermöglicht werden.
Hinweis: Derzeit ist keine Antragstellung möglich, ein Neustart des Landesprogramms ist für 2026 geplant.
Förderberechtigt: Gemeinden
Förderbereich: Maßnahmen zur Beseitigung von baulichen Anlagen auf Grundstücken, deren vormalige Nutzung aufgegeben wurde
Fördersätze: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, 90 % für Gemeinden mit einem Haushaltsstrukturkonzept
Weitere Informationen:
www.bauen-wohnen.sachsen.de/automatische-strukturseitenanlage-8418-8418.html
Der Europäische Strukturfonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt Regionen mit Entwicklungsrückstand und Strukturproblemen dabei, den wirtschaftlichen Aufholprozess zu bewältigen. Ein Handlungsfeld ist die integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung.
Hinweis: Die Antragstellung für den Förderzeitraum 2021-2027 endete am 31.03.2023. Informationen zur Förderperiode 2028-2034 folgen.
Fokus: Ziel ist die Überwindung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Problemlagen und die Aufwertung benachteiligter Stadtquartiere
Förderberechtigt: Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohner*innen
Förderbereiche: Vorhaben zur Verringerung der CO2-Emissionen, zur Verbesserung der Stadtökologie sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Belebung
Fördervolumen: 156 Millionen Euro
Fördersätze: je nach Region 50 – 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
www.bauen-wohnen.sachsen.de/efre-stadtentwicklung-2021-2027-6159.html
Mit der Wohnraumförderung verfolgt der Freistaat Sachsen das Ziel, die Wohneigentumsbildung in ländlichen Räumen zu unterstützen, Möglichkeiten für die Bereitstellung von Sozialwohnungen zu schaffen, den Wohnungsbestand energetisch sowie an die Bedürfnisse von Senior*innen und anderen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen anzupassen.
Zuständig ist das Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung.
Weitere Informationen:
www.bauen-wohnen.sachsen.de/wohnraumfoerderung-4347.html
Fokus: Ziel der Förderung ist es, Menschen, deren Wohnbedürfnisse sich durch Mobilitätseinschränkungen geändert haben, ein möglichst langes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Förderberechtigt: Wohnungseigentümer*innen
Förderbereiche: barrierereduzierende Baumaßnahmen, die eine weitere Nutzung des Wohnraums ermöglichen
Fördersätze: maximal möglicher Förderbetrag: 4.000 Euro, für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum für Rollstuhlfahrer*innen: 10.000 Euro
Weitere Informationen:
www.bauen-wohnen.sachsen.de/wohnraumanpassung-4352.html
Fokus: Über die Förderrichtlinie „Modernisierung von preisgünstigem Mietwohnraum“ soll die Modernisierung von Mietwohngebäuden unterstützt werden mit dem Ziel, die Attraktivität des Wohnungsbestandes zu erhalten.
Förderberechtigt: private Eigentümer*innen von Mietwohngebäuden, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften
Förderbereiche: Maßnahmen zur Modernisierung, beispielsweise zur Herstellung von Barrierefreiheit oder zur Verbesserung des Wohnungszuschnitts, sowie energetische Modernisierungsmaßnahmen
Fördersätze: Zuschüsse von 45 % in Verbindung mit vergünstigten Darlehen für energetische Modernisierungsausgaben, Zuschüsse von 60 % für sonstige Modernisierungsausgaben
Weitere Informationen:
www.bauen-wohnen.sachsen.de/Foerderung-von-Mietwohnungsmodernisierungen-5972.html
Wettbewerbsturnus: Alle zwei Jahre
Fokus: Projekte mit dem Fokus auf Sanierung und Umbau von Gebäuden. Auch die Neugestaltung von Freianlagen sowie Neubauten, die sich in die gewachsene Siedlungsstruktur einfügen, werden gewürdigt.
Themen: Baukultur, Strukturwandel, Umbau, Sanierungen
Dotiert mit: jeweils 5.000 Euro für 4 Projekte
Teilnahmeberechtigt: private Bauherr*innen einschließlich, Unternehmen, Vereine, Verbände, Kommunen, Architekt*innen, Planer*innen
Weitere Informationen:
www.laendlicher-raum.sachsen.de/staatspreis-laendliches-bauen-2026-21609.html
Mit dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft” werden kreative Ideen und das Engagement von Bürger*innen gewürdigt, welche die soziale Dorfentwicklung aktiv mitgestalten. Die Dörfer können einen finanziellen Anreiz von bis zu 1.500 Euro für eine weiterführende Dorfmoderation, eine ergänzende Ideenwerkstatt oder ein besonderes identifikationsstiftendes Projekt im Dorf erhalten.
Der nächste Wettbewerbsdurchgang beginnt voraussichtlich 2027 mit den Kreiswettbewerben.
Teilnahmeberechtigt: Siedlungen mit bis zu 3.000 Einwohner*innen in räumlich geschlossenen Gemeinden, Ortschaften oder Ortsteilen mit überwiegend dörflichem Charakter
Weitere Informationen:
www.laendlicher-raum.sachsen.de/unser-dorf-hat-zukunft.html
Auch Regionen, einzelne Kommunen oder interkommunale Zusammenschlüsse bieten unterschiedliche Fördermaßnahmen oder -programme an. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde.
Bleiben Sie auf dem Laufenden über erfolgreiche Praxisbeispiele, Veranstaltungen, Förderprogramme rund um Leerstandaktivierung und Innenentwicklung.
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