Start  ➔  Wissenswertes  ➔  Förderung

Förderung

Die Förderung der Innenentwicklung und der Aktivierung von Leerständen in ländlichen Räumen wird umgesetzt im Rahmen

  • der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) des Bundes in den Förderbereichen „Integrierte ländliche Entwicklung“, „Planungsinstrumente ländliche Entwicklung“ und Regionalmanagement inkl. Dorfentwicklung. Zuständig für die GAK ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) – es gestaltet den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung, für die die Bundesländer verantwortlich sind.
  • des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Der ELER ist das zentrale Finanzierungsinstrument der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Europa. Die einzelnen Bundesländer gestalten die Umsetzung individuell.
  • eigener Förderprogramme der Bundesländer.
  • der Städtebauförderung.
  • weiterer Förderansätze, z. B. zum Erhalt von Baukultur oder zur Schaffung von Infrastruktur.

Alle Fördermaßnahmen zielen darauf ab, die Entwicklung der ländlichen Regionen nachhaltig zu fördern und die Lebensqualität vor Ort zu verbessern.

Über die Karte sind die Förderangebote strukturiert zusammengestellt und räumlich verortet. Zudem haben wir Informationen aufbereitet, wie die Förderung des Bundes bzw. der Bundesländer in den unterschiedlichen Bereichen ausgestaltet ist.

Aktuell können nur „Bundesweite Förderprogramme“ aufgerufen werden, weitere folgen demnächst.

Bundesweite Förderprogramme

Logo-Footer

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden über erfolgreiche Praxisbeispiele, Veranstaltungen, Förderprogramme rund um Leerstandaktivierung und Innenentwicklung.