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Förderprogramme in Bayern

Bayern hat ein vielfältiges Förderangebot mit u. a. Maßnahmen zur Leerstandsaktivierung und Innenentwicklung, zur Anpassung an den demographischen Wandel und zum Flächensparen. Auch vergibt Bayern verschiedene Auszeichnungen (z. B. Siegel oder Preise).

Hier können Sie verfügbare Förderprogramme recherchieren oder sich einen Überblick über bayerische Auszeichnungen, Siegel und Preise verschaffen. Viele Landkreise, Städte und Gemeinden bieten auch eigene Förderungen an, z. B. für Bauberatungen.

Wir haben hier einige Beispiele für Sie zusammengestellt, können aber leider nicht alle aufführen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob derartige Förderungen vergeben werden.

Wir gehen bei unseren Recherchen sehr sorgfältig vor. Dennoch ist es nicht möglich, dass wir eine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit aller Angaben geben. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Ihnen ein Fehler aufgefallen ist oder Sie etwas ergänzen möchten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören, info@leerstand-aktivieren.de.

Die Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung basiert in Bayern, wie in allen Bundesländern, auf dem nationalen Rahmenplan der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Für die Finanzierung werden Landesmittel sowie Mittel des Bundes und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) genutzt.

Zuständige Stellen: Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus ist die Oberste Landesbehörde und Verwaltung für die Ländliche Entwicklung.

Weitere Informationen zur Ländlichen Entwicklung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus:

www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/interkommunal
www.stmelf.bayern.de/landentwicklung

Die Ämter für Ländliche Entwicklung tragen die organisatorische, fachliche und finanzielle Umsetzung der Ländlichen Entwicklung in den sieben bayerischen Regierungsbezirken.

Übersicht aller Ämter für Ländliche Entwicklung:
www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/aemter-fuer-laendliche-entwicklung

Finanzierungshilfe:
www.stmelf.bayern.de (pdf)

Dorferneuerung

In Bayern ist das zentrale Förderprogramm die Dorferneuerung, wofür erhebliche Landesmittel zur Verfügung stehen.

Förderberechtigt: Kommunen, private und juristische Personen, Teilnehmergemeinschaften

Förderbereiche: Infrastruktur- und Modernisierungsmaßnahmen.

Fördersätze: ca. 50 %. In Abhängigkeit von der Finanzkraft der Gemeinden zwischen 25 % und 70 %.
In Härtefällen bis 80 % möglich.

Weitere Informationen zur Dorferneuerung:
www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/dorferneuerung

Hinweise für Privatpersonen:
www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/dorferneuerung/private-baumassnahmen

Förderinitiative „Innen statt außen“ im Rahmen der Dorferneuerung:
www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/dorferneuerung/merkblatt-zur-foerderinitiative-innen-statt

Fokus Innenentwicklung

Vielfältige Angebote für Kommunen zur Ermittlung des Potenzials für Innenentwicklung:

www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/dorferneuerung/innenentwicklung

u. a. Vitalitäts-Check

LEADER

LEADER (Liaison entre les actions de développement de l’économie rurale) ist ein EU-Förderprogramm, das auf der Zusammenarbeit in Aktionsgruppen aus kommunalen wie auch privaten oder zivilgesellschaftlichen Akteuren basiert. In den sogenannten LEADER-Regionen werden eigenständige regionale Entwicklungsprojekte gestaltet und es können auch Maßnahmen für die Leerstandsaktivierung realisiert werden.

Weitere Informationen zu LEADER:
www.stmelf.bayern.de/leader

Bayern setzt den Schwerpunkt Städtebauförderung auch in ländlichen Räumen um. Rund 77 % der Mittel fließen dorthin. Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen zu den vier für die ländlichen Räume relevanten Schwerpunkten.

Zuständig ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Förderprogramme der Bayerischen Städtebauförderung:
www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderprogramme/bayerischesprogramm

Folgende Programme der Städtebauförderung werden in Bayern umgesetzt:

Schwerpunkt „Lebendige Zentren“

Mit einem integrierten Ansatz werden vielfältige Maßnahmen umgesetzt.

Fokus: Stadt- und Ortsmitten bewahren, Attraktivität fördern

Förderberechtigt: Gemeinden. Private Eigentümer*innen können sich an die Kommune wenden.

Weitere Informationen:
www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderprogramme/lebendige_zentren

Zuständig sind die Bezirksregierungen:
www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/66776027377

Schwerpunkt „Flächen schonen“

Umgesetzt werden die Förderinitiativen „Innen statt Außen“ – „Flächenschonen“

Fokus: Innenentwicklung und Beseitigung von innerörtlichen Leerständen sowie Vermeidung von gegenläufigen neuen Flächenausweisungen

Förderberechtigt: Gemeinden. Private Eigentümer*innen können sich an die Kommune wenden.

Weitere Informationen:
www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderschwerpunkte/flaechenschonen

Zuständig sind die Bezirksregierungen:
www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/66776027377

Schwerpunkt „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen“

Fokus: Sanierung leerstehender Gebäude im Ortskern

Förderberechtigt: Gemeinden. Private Eigentümer*innen können sich an die Kommune wenden.

Weitere Informationen:
www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderschwerpunkte/wohnen_leerstandnutzen

Zuständig sind die Bezirksregierungen:
www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/66776027377

Info-Flyer:
www.stmb.bayern.de (pdf)

Schwerpunkt „Industrie- und Gewerbebrachen“

Umgesetzt werden Maßnahmen zur Revitalisierung von Industrie- und Gewerbebrachen sowie der Militärkonversion.

Fokus: Überplanung, Aufbereitung und Umnutzung insbesondere von zentral gelegenen Industrie- und Gewerbebrachen

Förderberechtigt: Städte und Gemeinden

Weitere Informationen:
www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderschwerpunkte/gewerbebrachen

Modellvorhaben „Leerstand jetzt WOHNEN“

Fokus: Umnutzung leerstehender Nicht-Wohngebäude für Wohnen

Förderberechtigt: Städte, Gemeinden, Planende, Bewohner*innen

Weitere Informationen:
www.leerstand-jetzt-wohnen.de/#modell-vorhaben

Fokus: Dauerhafte Senkung der Flächenneuinanspruchnahme

Mit einer gemeinsamen Strategie des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi), des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) werden vielfältige Maßnahmen zum effizienten Umgang mit Flächen (z. B. Mehrfachnutzungen) umgesetzt.

Weitere Informationen:
www.flaechensparoffensive.bayern  

Broschüre:
www.flaechensparoffensive.bayern (pdf)

Flächenmanagement-Datenbank:
www.flaechensparoffensive.bayern/werkzeuge/flaechenmanagment-datenbank

Gefördert wird die Einrichtung von Regionalmanagements mit personeller Ausstattung durch Regionalmanager*innen. Das Programm wird durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie getragen.

Laufzeit: Fortlaufend, seit 01.01.2024

Fokus: Demografischer Wandel, Wettbewerbsfähigkeit, Siedlungsentwicklung, Regionale Identität, Klimawandel

Förderberechtigt: Regionale Initiativen, Landkreise, Zusammenschlüsse von Landkreisen und kreisfreien Städten, weitere Organisationsformen (z. B. Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften, GmbH, e.V.)

Weitere Informationen:
www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/instrumente/regionalmanagement

Derzeit erhalten 60 Regionalmanagements eine Förderung vom Bayerischen Wirtschaftsministerium.

Informationen zu den Standorten und den ca, 200 umgesetzten Projekten bietet folgende Datenbank:
www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/instrumente/regionalmanagement/projektdatenbank

Staatspreis Land.Dorf.Zukunft

Mit dem Staatspreis Land.Dorf.Zukunft werden herausragende gemeinschaftliche und öffentliche Projekte der Ländlichen Entwicklung ausgezeichnet und damit das große Engagement und die vielfältigen bürgerschaftlichen Aktivitäten in ländlichen Räumen für mehr Lebensqualität, Klimaschutz, Nahversorgung, Ökologie und Naturschutz geehrt.

Wettbewerbsturnus: Alle 2 Jahre – nächster Aufruf 2026

Fokus: Herausragende gemeinschaftliche und öffentliche Projekte der ländlichen Entwicklung.

Themen: Lebensqualität, Klimaschutz, Nahversorgung, Ökologie, Naturschutz

Dotiert mit: 5.000 Euro

Teilnahmeberechtigt: Kommunen, kommunale Gruppen oder Initiativen

Weitere Informationen:
www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/staatspreis

Staatspreis Dorferneuerung und Baukultur

Mit zwei Staatspreise Dorferneuerung und Baukultur werden herausragende Leistungen in der Dorferneuerung und Baukultur gewürdigt, die zur Belebung und Aufwertung von Ortskernen beitragen.

Wettbewerbsturnus: Alle 2 Jahre

Fokus: Vorbildliche Gebäudesanierungen für Baukultur und Innenentwicklung 

Themen: Erhalt historischer oder Schaffung neuer ortsbildprägender Gebäude, Ensembleschutz, multifunktionale Nutzung, Ressourcenschutz (Graue Energie, energetische Sanierung)

Dotiert mit: 5.000 Euro

Teilnahmeberechtigt: Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gruppen oder Initiativen

Weiterführende Informationen:
www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/staatspreis/die-gewinner-der-staatspreise-2025

Gütesiegel „Flächenbewusste Kommune“

Fokus: Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes Innen- vor Außenentwicklung

Themen: Ein aktives Flächenmanagement sowie die Umsetzung innovativer Ansätze und Maßnahmen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs

Teilnahmeberechtigt: Städte und Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und (inter-) kommunale Arbeitsgemeinschaften

Weitere Informationen:
www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/flaechenmanagement/guetesiegel

Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

Mit dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft” werden kreative Ideen und das Engagement von Bürger*innen gewürdigt, welche die soziale Dorfentwicklung aktiv mitgestalten. Die Dörfer können einen finanziellen Anreiz von bis zu 1.500 Euro für eine weiterführende Dorfmoderation, eine ergänzende Ideenwerkstatt oder ein besonderes identifikationsstiftendes Projekt im Dorf erhalten.

Teilnahmeberechtigt: Siedlungen mit bis zu 3.000 Einwohner*innen in räumlich geschlossenen Gemeinden, Ortschaften oder Ortsteilen mit überwiegend dörflichem Charakter

Weitere Informationen:
www.dorfwettbewerb.bayern.de

Auch Regionen, einzelne Kommunen oder interkommunale Zusammenschlüsse legen unterschiedliche Fördermaßnahmen oder -programme auf.

Hier können Sie sich Inspiration von einigen ausgewählten Beispielen holen:

Kommunale Förderprogramme in Städten und Gemeinden der NES-Allianz im Landkreis Neustadt a. d. Saale:
www.nes-allianz.de/projekte/foerderprogramme-innenentwicklung.html   

Kommunale Ortskernvitalisierung in der Kommunalen Allianz Kissinger Bogen – Bad Bocklet:
www.badbocklet.de/unsere-marktgemeinde/infrastruktur/bauen-wohnen/ortskernrevitalisierung   

Förderprogramm für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz der Allianz Main und Haßberge:
www.mainundhassberge.de/wohntraeume/foerdermoeglichkeiten/foerderprogramm-der-allianz-main-hassberge-zur-staerkung-der-ortskerne

Interkommunales Förderprogramm –
Sanierungsmaßnahmen am Gebäudeäußeren in Selbitz und Naila Schwarzenbach a. Walde:
www.ssn-plus.de/foerderungen

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