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Förderprogramme in Niedersachsen

Niedersachsen bietet auf unterschiedlichen Ebenen Förderprogramme mit Maßnahmen zur Leerstandsaktivierung und Innenentwicklung sowie zur Anpassung an den demographischen Wandel an.

Hier können Sie verfügbare Förderprogramme recherchieren oder sich einen Überblick über Auszeichnungen in Niedersachsen verschaffen. Viele Landkreise, Städte und Gemeinden bieten auch eigene Förderungen an, z. B. für Bauberatungen.

Wir haben hier einige Beispiele für Sie zusammengestellt, können aber leider nicht alle aufführen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob derartige Förderungen vergeben werden.

Wir gehen bei unseren Recherchen sehr sorgfältig vor. Dennoch ist es nicht möglich, dass wir eine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit aller Angaben geben. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Ihnen ein Fehler aufgefallen ist oder Sie etwas ergänzen möchten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören, info@leerstand-aktivieren.de.

Wie in allen Bundesländern wird in der Förderperiode 2023 bis 2027 die ländliche Entwicklung innerhalb des nationalen Rahmen-/Strategieplans der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie der Gemeinsamen Agrarpolitik umgesetzt. Für die Finanzierung werden Mittel des Bundes und Landesmittel genutzt. Die Umsetzung ist eingebettet in das EU-Rahmenprogramm Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Dafür hat Niedersachsen gemeinsam mit der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg eine gemeinsame Förderregion gebildet und mit KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen) ein neues Förderkonzept entwickelt, für das über 1,1 Milliarden Euro für 2023–2027 zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen:
www.klara.niedersachsen.de/startseite

Die Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) basiert in Niedersachsen seit 2023 auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE).

Weitere Informationen zur ILE:
www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/entwicklung_des_landlichen_raums

Zuständige Stellen: Das zuständige Ministerium ist das Landesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML):
www.ml.niedersachsen.de

Die zentralen Ansprechpartner*innen für die Förderung der Ländlichen Entwicklung sind die Ämter für regionale Landesentwicklung (ArL):
www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/entwicklung_des_landlichen_raums

Förderberechtigt: Gemeinden, Gemeindeverbände, Personengesellschaften, weitere juristische Personen, z.T. auch natürliche Personen

Förderbereiche: Dorfentwicklungsplanung, Dorfentwicklung, Flurbereinigung, Basisdienstleistungen (z. B. Dorfläden, Wohnen, Versorgung), Kleinstunternehmen der Grundversorgung.

Fördersätze: 35 % bis 100 % der förderfähigen Ausgaben, je nach Art des Vorhabens und Antragsteller*in.

Weitere Informationen:
www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/entwicklung_des_landlichen_raums

Dorfentwicklungsprogramm

Das in Niedersachsen zentrale Dorfentwicklungsprogramm ist auf die nachhaltige Entwicklung von Dörfern durch lokale Initiativen ausgerichtet. So liegen Schwerpunkte in der Aktivierung von Leerständen und der Entwicklung von Ortskernen. Gefördert werden interkommunale, kleinräumige und integrierte Dorfentwicklungspläne mit dem Fokus auf die nachhaltige Entwicklung der Dörfer und lokale Beteiligung.

Förderberechtigt: Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse, natürliche Personen und Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts.

Förderbereiche: Gebäude mit ehemaliger wirtschaftlicher Funktion, dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen, Grundversorgung, Mehrfunktionshäuser.

Fördersätze: bis zu 75 % möglich nach Erstellung eines Dorfentwicklungsplans, ansonsten abhängig von der Finanzkraft der Gemeinden zwischen 45 % und 65 %. Auswahl über Rankingverfahren des ML Niedersachsen (bis 2025 ist sogar ein Fördersatz von bis zu 80 % möglich). 

Weitere Informationen zur Dorfentwicklung:
www.klara.niedersachsen.de/startseite/forderangebot_klara/dorfentwicklung

Broschüre:
www.demografie-portal.de/DE/Publikationen (pdf)

LEADER

LEADER (Liaison entre les actions de développement de l’économie rurale) ist ein EU-Förderprogramm, das auf einem„Bottom-up“-Ansatz zur regionalen Entwicklung durch Lokale Aktionsgruppen (LAG) aus kommunalen wie auch privaten oder zivilgesellschaftlichen Akteuren basiert. In den sogenannten LEADER-Regionen werden regionale Entwicklungskonzepte (REK) verfasst und eigenständige regionale Entwicklungsprojekte gestaltet. Dabei können auch Schwerpunkte im Bereich der Leerstandsaktivierung gesetzt werden.

Finanzierung: bis zu 80 %, mit Landesmitteln bis zu 90 % der förderfähigen Kosten; bei Investitionen (außer Basisdienstleistungen) bis zu 65 %

Förderbereiche: u. a. interkommunale Projekte, Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkbildung, Regionalmanagement

Weitere Informationen: www.klara.niedersachsen.de/startseite/forderangebot_klara/leader/

Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Förderinstrument, wofür neben Bundesmittel auch Mittel des Landes Niedersachsen eingesetzt werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK).

Weitere Informationen:
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/bauen_wohnen/stadtebauforderung

Zuständig ist das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Referat 61 – Recht und Förderung des Städtebaus

Für die Antragstellung zuständig ist das jeweilige Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)

ArL Braunschweig:
www.arl-bs.niedersachsen.de

ArL Lüneburg:
www.arl-lg.niedersachsen.de

ArL Weser-Ems:
www.arl-we.niedersachsen.de  

ArL Leine-Weser:
www.arl-lw.niedersachsen.de

Folgende Programme der Städtebauförderung werden in Niedersachsen umgesetzt:

Schwerpunkt „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“

Ziel ist es, die Stadt- und Ortskerne attraktiv, lebenswert und zukunftsfähig zu gestalten. Schwerpunkte sind u. a. der Erhalt und die Verbesserung der Infrastruktur in Zentren und die Gestaltung öffentlicher Räume.

Förderberechtigt: Städte und Gemeinden

Förderbereiche: Städtebauliche Gesamtmaßnahmen in Stadt- und Ortskernen, Erhalt von baukulturell bedeutsamen Gebäuden

Fördersätze: max. zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben

Fördervoraussetzung: Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)

Weitere Informationen:
www.mw.niedersachsen.de/startseite/bauen_wohnen/stadtebauforderung/lebendige_zentren

Programmbeschreibung:
www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Programminformation (pdf)

Schwerpunkt „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“

Dieses Programm zielt auf die Entwicklung in Quartieren, die aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der sozialen Zusammensetzung benachteiligt sind. Ziel ist, eine integrative und soziale Stadtentwicklung. Es geht darum, die Wohn- und Lebensbedingungen für die Bevölkerung zu verbessern.

Förderberechtigt: Städte und Gemeinden

Förderbereiche: Modernisierung der Wohnungsbestände, Beseitigung städtebaulicher bzw. baulicher Mängel im Wohnumfeld sowie bei öffentlichen Einrichtungen, Quartiersmanagement, Förderung von Integration

Fördersätze: max. zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben

Fördervoraussetzung: Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)

Programmbeschreibung:
www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Programminformation (pdf)

Schwerpunkt „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“

In diesem Programm wird das Ziel verfolgt, erhebliche städtebauliche Funktionsverluste auszugleichen und die Gebiete in ihrer Entwicklung zu fördern. Hier sind besonders leerstehende Gebäude und Flächen ohne Nutzung adressiert, wofür die Nachfrage fehlt.

Förderberechtigt: Städte und Gemeinden

Förderbereiche: Entwicklung von Brachflächen, Verbesserung des öffentlichen Raums, Aufwertung und Umbau des Gebäudebestands, Rückbau

Fördersätze: max. zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben

Fördervoraussetzung: Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)

Weitere Informationen:
www.mw.niedersachsen.de/startseite/bauen_wohnen/stadtebauforderung/wachstum_und_nachhaltige_erneuerung

Programmbeschreibung:
www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Programminformation (pdf)

Zukunftsräume Niedersachsen

Der Fokus dieses Programms der Niedersächsischen Staatskanzlei betrifft Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen mit zentralen Funktionen der Daseinsvorsorge in ihren Regionen. Die Förderberechtigung wurde in 2025 auf Städte und Gemeinden mit einer Bevölkerung unter 10.000 Menschen erweitert.

Weitere Informationen:
www.zukunftsraeume-niedersachsen.de

Förderberechtigt: Städte und Gemeinden, die in den in den jeweiligen Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROP) bzw. im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) als Grund- und Mittelzentren festgelegt sind

Förderbereiche: Investive und nicht-investive Projekte für Ankerfunktion. Auch eine unterstützende Beratung durch Expert*innen kann beantragt werden.

Fördersätze: 60 %. Für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 300.000 Euro

Fördervoraussetzung: Einreichung einer Interessensbekundung

Zuständige Stellen: Ämter für regionale Landesentwicklung (ArL)

Resiliente Innenstädte

Dieses EU-Förderprogramm wird in Niedersachsen mit 6,5 Millionen Euro Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) umgesetzt. In einem Wettbewerbsverfahren wurden 15 Städte u. a. in ländlichen Räumen ausgewählt.

Weitere Informationen:
https://www.mb.niedersachsen.de/resiliente-innenstaedte/resiliente-innenstaedte-204935.html

Programmbeschreibung:
www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Resiliente-Innenstädte

In den ausgewählten Städten werden auf der Basis von Entwicklungsstrategien verschiedene Maßnahmen entwickelt, die zur Steigerung der Resilienz von Innenstädten beitragen. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Leerstandsaktivierung. Die Beteiligung von Akteuren aus der Wirtschaft und Gesellschaft ist ein wichtiges Merkmal.

Weitere Informationen:
www.europa-fuer-niedersachsen.niedersachsen.de/strategiepapiere-resiliente-innenstadte

Zuständige Stellen: Ämter für regionale Landesentwicklung (ArL)

Dorfmoderation

Als weiteres Förderangebot können Gemeinden und Landkreise, Vereine und auch Kirchen in Niedersachsen eine Dorfmoderation beantragen, um ihre eigene Entwicklung in einem moderierten Beteiligungsprozess ggf. auch mit einer Schwerpunktsetzung auf Leerstandsaktivierung oder Ortskernentwicklung zu gestalten.

Weitere Informationen:
www.ml.niedersachsen.de/dorfmoderation

Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

Mit dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft” werden kreative Ideen und das Engagement von Bürger*innen gewürdigt, welche die soziale Dorfentwicklung aktiv mitgestalten. Die Dörfer können einen finanziellen Anreiz von bis zu 1.500 Euro für eine weiterführende Dorfmoderation, eine ergänzende Ideenwerkstatt oder ein besonderes identifikationsstiftendes Projekt im Dorf erhalten.

Teilnahmeberechtigt: Siedlungen mit bis zu 3.000 Einwohner*innen in räumlich geschlossenen Gemeinden, Ortschaften oder Ortsteilen mit überwiegend dörflichem Charakter

Weitere Informationen:
www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/entwicklung_des_landlichen_raums/unser_dorf_hat_zukunft

Die Grüne Hausnummer

Diese Auszeichnung für energieeffizientes Sanieren und Bauen wird regelmäßig auch an Gebäudeeigentümer*innen vergeben, die bestehenden Leerstand unter Beachtung von Klima- und Ressourcenschutz saniert haben. Bewerbungen sind auf Landkreisebene möglich.

Weitere Informationen:
www.klimaschutz-niedersachsen.de/zielgruppen/hauseigentuemer/Gruene-Hausnummer

Jung kauft Alt

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen basiert auf Förderkrediten bei der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Weitere Informationen:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie

In Niedersachsen bieten z. B. folgende Städte und Gemeinden das Förderprogramm an:

Elze:
www.elze.de/Bauen-Gewerbe/Förderprogramme/Jung-kauft-Alt

Lingen:
www.lingen.de/bauen-wirtschaft/wohnen-lingen/programm-jung-kauft-alt

Ihlow:
www.ihlow.de/bauen-wohnen/jung-kauft-alt

Landkreis Rotenburg (Wümme):
www.lk-row.de/portal/seiten/foerderprogramm-jung-kauft-alt

Wulften am Harz:
https://www.wulftenamharz.de/bauen-und-wohnen/

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