In Brandenburg gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten mit Maßnahmen zur Dorf- und Ortskernentwicklung oder zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Hier können Sie verfügbare Förderprogramme recherchieren. Viele Landkreise, Städte und Gemeinden bieten auch eigene Förderungen.
Wir haben hier einige Beispiele für Sie zusammengestellt, können aber leider nicht alle aufführen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob derartige Förderungen vergeben werden.
Wir gehen bei unseren Recherchen sehr sorgfältig vor. Dennoch ist es nicht möglich, dass wir eine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit aller Angaben geben. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Ihnen ein Fehler aufgefallen ist oder Sie etwas ergänzen möchten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören, info@leerstand-aktivieren.de.
Mit der Förderung zur Integrierten ländlichen Entwicklung sollen gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen geschaffen werden. Ziel ist es, die ländlichen Räume des Landes Brandenburg als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Zuständige Stellen: Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) ist die oberste Landesbehörde und Verwaltung für die Ländliche Entwicklung.
mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/land-und-ernaehrungswirtschaft/laendliche-entwicklung
Förderberechtigt: Private und juristische Personen
Förderbereiche: Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen, Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereichs, Dorfentwicklung
Fördersätze: Bis zu 55 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 10.000 Euro.
Weitere Informationen:
mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/service/foerderung
Das wesentliche Ziel der Dorfentwicklung besteht darin, die Aktivitäten der Dorfgemeinschaft sowie die typischen Ortsbilder mit ihrer Bausubstanz zu erhalten und zu fördern. Im Rahmen der ländlichen Entwicklung wird das kommunale und private Engagement für vitale, zukunftsfähige Dörfer unterstützt. Insofern zielt die Dorfentwicklung auf die breite Beteiligung der Dorfgemeinschaft und die Nutzung der vorhandenen Potenziale.
Weitere Informationen zur Dorfentwicklung:
mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/land-und-ernaehrungswirtschaft/laendliche-entwicklung/dorfentwicklung
Mithilfe der Arbeitsgemeinschaft „Historische Dorfkerne” wird das Bewusstsein der Menschen vor Ort für historische Dorfstrukturen geweckt und die Einbettung der Dörfer in die Landschaft sichtbar gemacht.
Weitere Informationen zur Arbeitsgemeinschaft:
mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/land-und-ernaehrungswirtschaft/laendliche-entwicklung/dorfentwicklung/arbeitsgemeinschaft-historische-dorfkerne
LEADER (Liaison entre les actions de développement de l’économie rurale) ist ein EU-Förderprogramm, das auf der Zusammenarbeit in Aktionsgruppen aus kommunalen wie auch privaten oder zivilgesellschaftlichen Akteuren basiert. In den sogenannten LEADER-Regionen werden eigenständige regionale Entwicklungsprojekte gestaltet und es können auch Maßnahmen für die Leerstandsaktivierung realisiert werden.
Die Städtebauförderung in Brandenburg konzentriert sich auf sechs Programme, die seit 2020 im Rahmen einer interkommunalen Kooperation von Städten und Gemeinden beantragt werden können. Voraussetzung ist die Vorlage eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.
Zuständig ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.
Weitere Informationen zur Städtebauförderung in Brandenburg:
mil.brandenburg.de/mil/de/service/foerderprogramme/stadtentwicklung/staedtebaufoerderung-bundland-programm
Folgende Programme der Städtebauförderung werden in Brandenburg umgesetzt:
Fokus: Unterstützung von Gemeinden und Städten, um die Attraktivität und Identität ihrer Innenstädte und historischen Stadtkerne zu steigern
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden, inkl. Interkommunale Kooperationen
Weitere Informationen:
mil.brandenburg.de/mil/de/themen/stadtentwicklung/staedtebaufoerderung/lebendige-zentren
Fokus: Stärkung des sozialen Miteinanders und die Verbesserung der Lebensqualität in Stadt- und Ortsteilen mit besonderen Entwicklungsbedarfen
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden, inkl. Interkommunale Kooperationen
Weitere Informationen:
mil.brandenburg.de/mil/de/themen/stadtentwicklung/staedtebaufoerderung/sozialer-zusammenhalt
Fokus: Unterstützung der Städte bei der Beseitigung städtebaulicher Missstände und der Qualifizierung ihrer Stadtstruktur, um eine zukunftsfeste und nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden, inkl. Interkommunale Kooperationen
Weitere Informationen:
mil.brandenburg.de/mil/de/themen/stadtentwicklung/staedtebaufoerderung/wachstum-und-nachhaltige-erneuerung
Fokus: Funktionale Stärkung zentraler Orte zur Sicherung von Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe, wodurch auch die Stadt-Land Verbindungen gestärkt werden
Förderberechtigt: Kommunale Gebietskörperschaften, wie Gemeinden und Landkreise, sowie Stiftungen und Organisationen
Fördervolumen: 80 Mio. Euro
Weitere Informationen:
mil.brandenburg.de/mil/de/service/foerderprogramme/stadtentwicklung/efre-programm-zur-nachhaltigen-stadtentwicklung
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt kommunale Planungsprozesse, um ein effizientes, integriertes und interkommunal abgestimmtes Flächenmanagement zu fördern.
Förderberechtigt: Träger der kommunalen Planungshoheit, Landkreise
Weitere Informationen:
mil.brandenburg.de/mil/de/service/foerderprogramme/planen-bauen
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) bietet durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unter anderem Förderungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Wohn- und Mietwohnungen an. Im Fokus der Bestandsförderung steht die Nutzung des vorhandenen Wohnungs- und Gebäudebestands sowie dessen energetische Sanierung.
Weitere Informationen:
mil.brandenburg.de/mil/de/service/foerderprogramme/wohnen/foerderprogramme-der-wohnraumfoerderung
Förderberechtigt: Private Haushalte als selbst nutzende Wohnungseigentümer*innen
Förderbereiche: Modernisierung und Instandsetzung, altersgerechte Anpassung, energetische Sanierung, Nachhaltigkeit
Weitere Informationen:
www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/wohneigentum-modernisierung-instandsetzung
Förderberechtigt: Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden
Förderbereiche: Modernisierung und Instandsetzung, Stadtumbau, Generationengerechtigkeit, Mietwohngebäude
Weitere Informationen:
www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/mietwohnungsbau-modernisierung
Mit dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft” werden kreative Ideen und das Engagement von Bürger*innen gewürdigt, welche die soziale Dorfentwicklung aktiv mitgestalten.
Teilnahmeberechtigt: Siedlungen mit bis zu 3.000 Einwohner*innen in räumlich geschlossenen Gemeinden, Ortschaften oder Ortsteilen mit überwiegend dörflichem Charakter.
Weitere Informationen zum Wettbewerb:
mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/land-und-ernaehrungswirtschaft/laendliche-entwicklung/dorfentwicklung/dorfwettbewerbe
Auch Regionen, einzelne Kommunen oder interkommunale Zusammenschlüsse legen unterschiedliche Fördermaßnahmen oder -programme auf.
Hier können Sie sich Inspiration von einigen ausgewählten Beispielen aus den unterschiedlichen Ministerien bzw. räumlichen Ebenen holen.
Informationen zu Förderprogrammen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz:
www.osl-online.de/seite/573632/förderprogramme.html
Bleiben Sie auf dem Laufenden über erfolgreiche Praxisbeispiele, Veranstaltungen, Förderprogramme rund um Leerstandaktivierung und Innenentwicklung.
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