Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist das federführende Ministerium für die Entwicklung der ländlichen Räume und somit auch für die Förderung von Maßnahmen der Leerstandsaktivierung und Innenentwicklung.
Das wichtigste nationale Förderinstrument zur Unterstützung der Entwicklung ländlicher Räume ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Sie bildet die Grundlage für die nationale Strategie zur Entwicklung ländlicher Räume. Mit dem GAK-Rahmenplan setzt der Bund gemeinsam mit den Ländern den förderrechtlichen Rahmen. Für die Entwicklung und Durchführung der im Rahmenplan der GAK verankerten Fördermaßnahmen sind dabei die Länder zuständig. Hier sind umfangreiche Fördergegenstände der Dorf- und Regionalentwicklung gesetzlich geregelt und verankert. In der GAK bietet der Förderbereich 1 Integrierte ländliche Entwicklung Planungsinstrumente der ländlichen Entwicklung sowie des Regionalmanagements mit dem umfangreichen Förderprogramm Dorfentwicklung.
Ein weiteres zentrales Förderinstrument ist das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus), das vielfältige Fördermaßnahmen umfasst. Zuständiger Projektträger ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Aktuelle Förderungen, Modellprojekte und Wettbewerbe mit Bezug zu Leerstand, Innenentwicklung und Flächensparen sind unter folgenden Links zu finden:
Die gesamten Fördermaßnahmen im BULEplus sind unter diesem Link bereitgestellt:
Eine weitere Möglichkeit zur gezielten Suche von Fördermaßnahmen bieten Förderdatenbanken.
Weiteres Förderprogramm des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung:
Der GAK-Rahmenplan hat große Schnittmengen mit Interventionen, die in der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) angeboten werden. Der ELER ist das Finanzierungsinstrument der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa und wird auf Ebene der Bundesländer in umfangreichen Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum (EPLR) umgesetzt. Maßnahmen der Integrierten Ländliche Entwicklung (ILE) finden sich in der Priorität „Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ im Schwerpunktbereich 6B „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ wieder.
Umfangreiche Hinweise zu der Förderstruktur des ELER bieten
Das im Rahmen des ELER umgesetzte Förderprogramm für Regionalentwicklung LEADER basiert auf einem Bottom-up-Ansatz, in dem Akteure aus der Verwaltung, der regionalen Wirtschaft und aus Verbänden in Aktionsgruppen zusammenwirken.
Vielfältige und aktuelle Informationen bietet die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume – für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (DVS):
Die Städtebauförderung verfolgt mit einem integrierten Ansatz das Ziel, die Attraktivität strukturschwacher Regionen zu stärken und zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse beizutragen. Das bedeutet, dass diese mit Maßnahmen anderer Ressorts die Aktivierung von Leerstand fördern möchte. Die Grundlagen bilden Integrierte Städtische Entwicklungs- und Wachstumskonzepte. Die Förderung kann von Städten und Gemeinden ab einer Größe von 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern genutzt werden. In den Bundesländern werden eigene Förderprogramm des Städtebaus umgesetzt.
Integrierter Ansatz
Drei zentrale Bundesprogramme
Weitere Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Eine gute Übersicht über alle Förderprogramme der Städtebauförderung gibt es beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR):
Bleiben Sie auf dem Laufenden über erfolgreiche Praxisbeispiele, Veranstaltungen, Förderprogramme rund um Leerstandaktivierung und Innenentwicklung.
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