Start  ➔  Wissenswertes  ➔  Förderung  ➔  Saarland

Förderprogramme in Saarland

Das Saarland bietet auf unterschiedlichen Ebenen Förderprogramme mit Maßnahmen zur Leerstandsaktivierung, Dorfentwicklung oder nachhaltigen Stadtentwicklung für die Bewältigung aktueller Herausforderungen in ländlichen Räumen an. Viele Landkreise, Städte und Gemeinden haben auch eigene Förderungen im Programm.

Wir haben hier einige Beispiele für Sie zusammengestellt, können aber leider nicht alle aufführen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob derartige Förderungen vergeben werden.

Wir gehen bei unseren Recherchen sehr sorgfältig vor. Dennoch können wir keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit aller Angaben geben. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Ihnen ein Fehler aufgefallen ist oder Sie etwas ergänzen möchten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören: info@leerstand-aktivieren.de

Die Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung basiert auf der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Umsetzung ist eingebettet in das EU-Rahmenprogramm Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Für die Finanzierung werden Landesmittel sowie Mittel des Bundes und des ELER genutzt.

Zuständig ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland.

Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/informationen/informationen

Sonderförderprogramm „Ländliche Entwicklung“

Fokus: Kommunale bauliche Maßnahmen der Ortsentwicklung

Förderbereiche: Revitalisierung von Langzeitleerständen im Ortskern, öffentliche Infrastrukturen, ergänzende Mobilitätsangebote, Investitionen in die Grundversorgung

Förderberechtigt: Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, kirchliche Träger, juristische Personen des privaten Rechts

Fördersumme: maximal 90 % der förderfähigen Ausgaben

Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/informationen/sonderfoerderprogramm

Nachhaltige Dorfentwicklung Saarland

Der Fokus liegt auf der nachhaltigen Verbesserung der Lebens- Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse im ländlichen Raum. Grundlage für investive Vorhaben im Rahmen der Dorferneuerung ist der Dorfentwicklungsplan.

Die Maßnahmen der nachhaltigen Dorfentwicklung lassen sich in öffentliche und private Vorhaben unterscheiden.

Öffentliche Vorhaben der Dorferneuerung:

Fokus: Verbesserung der Infrastrukturausstattung, der Lebensqualität und des Umweltzustands

Förderberechtigt: Gemeinden

Förderbereiche: Maßnahmen zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, Vorhaben zur Gestaltung des Ortsbilds, zur Stärkung des Gemeinschaftslebens, Erwerb von Grundstücken, Schaffung kleiner öffentlicher Kultur-, Freizeit- und Tourismusinfrastruktur, Bereitstellung dörflicher Basisdienstleistungen

Fördersätze: 55 % (in Ausnahmen 65 bzw. 75 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben

Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/oeffentlichedorferneuerung


Private Vorhaben der Dorferneuerung (historische Bausubstanz und kulturelles Erbe):

Fokus: Erhalt der ortsbildprägenden Bausubstanz als kulturelles Erbe

Förderberechtigt: Privatpersonen, Kirchengemeinden, Firmen und Vereine

Förderbereiche: stilgerechte Restaurierung historischer, ortsbildprägender Bausubstanz, insbesondere Bauernhäuser

Fördersätze: 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 75.000 Euro je Gebäude und maximal 150.000 Euro bei Gehöften

Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/historischebausubstanzundkulturelleserbe

Dorfökologie und natürliches Erbe

Fokus: Verbesserung der ökologischen Verhältnisse durch Begrünung brachliegender innerörtlicher Flächen

Förderberechtigt: Kommunen, Kirchengemeinden und gemeinnützige Vereine

Förderbereiche: Gestaltung innerörtlicher Grünflächen und Oasen, Maßnahmen zum Erhalt von Biodiversität und Naturschutz, Sanierung bzw. Neupflanzung von Haus- und Dorfbäumen

Fördersätze: 75 % (Kommunen) bzw. 35 % (sonstige Antragsteller) der zuwendungsfähigen Ausgaben

Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/dorfoekologieundnatuerlicheserbe

Regionalbudget

Fokus: Unterstützung ehrenamtlicher Initiativen, Vereine und Kommunen bei der Dorfentwicklung und der regionalen Grundversorgung

Förderbereiche: Umsetzung von Kleinstprojekten der Dorfentwicklung im Einklang mit der aktuell geltenden Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 der jeweiligen LEADER-Region

Förderberechtigt: Vereine, Stiftungen, Verein und Verbände, Kommunen, Privatpersonen

Fördersatz: 80 % der förderfähigen Kosten, maximal 16.000 Euro

Die Mittel werden über die regionalen Lokalen Aktionsgruppen (LAG) vergeben.

Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/informationen/sonderfoerderprogramm

Agentur Ländlicher Raum – Bürgerprojekte

Fokus: Stärkung des dörflichen Miteinanders mit dem Fokus auf soziale Dorfentwicklung in gewinnbringender Ko-Produktion von Kommunen und Dorfbevölkerung

Förderbereiche: Dorfverschönerungsmaßnahmen, Dorfmarketing, Nachbarschaftshilfeprojekte, Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Ortsgestaltung und kleine bauliche Maßnahmen

Förderberechtigt: Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände, Vereine in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohner*innen

Fördersumme: 10.000 Euro pro Projekt

Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/informationen/agenturlaendlicherraum

LEADER

LEADER (Liaison entre les actions de développement de l’économie rurale) ist ein EU-Förderprogramm, das auf der Zusammenarbeit in Aktionsgruppen, bestehend aus kommunalen wie auch privaten oder zivilgesellschaftlichen Akteuren, basiert. In den LEADER-Regionen werden eigenständige regionale Entwicklungsprojekte konzipiert und umgesetzt. Dabei können auch Maßnahmen für die Leerstandsaktivierung realisiert werden. Im Saarland werden die ländlichen Räume fast vollständig durch fünf LEADER-Regionen abgedeckt.

Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/informationen/leader

Zukunftsenergieprogramm (ZEP) kommunal Sanierung

Fokus: Verringerung der Treibhausgasemissionen von Kommunen; dadurch Beitrag zum Klimaschutz

Förderberechtigt: Kommunale Gebietskörperschaften sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts

Förderbereiche: Energetische Sanierung von Gebäuden sowie Modernisierung kommunaler Infrastrukturen

Fördersatz: 40 % der zuwendungsfähigen Kosten

Weitere Informationen:
www.saarland.de/mwide/DE/portale/energie/foerderprogramme/zep_kommunal_2021-2027

Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Förderinstrument, für das neben Bundesmitteln auch Mittel des Landes Saarland eingesetzt werden mit dem Ziel, Quartiere, Nachbarschaften und Stadtzentren zu lebenswerten und nachhaltigen Wohnräumen zu transformieren. Die im Folgenden aufgeführten Bund-Länder-Programme werden um landeseigene Programme ergänzt.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK).

Zuständig ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.

Weitere Informationen:
www.saarland.de/mibs/DE/portale/stadtentwicklungstaedtebaufoerderung/home

Folgende Programme zur Städtebauförderung werden im Saarland umgesetzt:

Schwerpunkt „Lebendige Zentren“

Es werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen gefördert, die darauf abzielen, Stadt- und Ortskerne zu stärken, zu revitalisieren und zu erhalten. Ziel ist die Entwicklung dieser Standorte zu attraktiven, multifunktionalen und identitätsstiftenden Orten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft, Kultur und Bildung.

Förderberechtigt: Städte und Gemeinden ab 2.000 Einwohner*innen

Förderbereiche: Städtebauliche Gesamtmaßnahmen in Stadt- und Ortskernen, bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes

Fördersatz: max. zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben

Weitere Informationen:
www.saarland.de/mibs/DE/portale/stadtentwicklungstaedtebaufoerderung/Lebendige-Zentren

Schwerpunkt „Sozialer Zusammenhalt“

Die Förderung zielt auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und den Abbau sozialräumlicher Benachteiligungen.

Förderberechtigt: Städte und Gemeinden ab 2.000 Einwohner*innen

Förderbereich: Städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von benachteiligten Stadt- und Ortsteilen

Fördersatz: maximal zwei Drittel der nicht durch Einnahmen gedeckten förderfähigen Ausgaben

Weitere Informationen:
www.saarland.de/mibs/DE/portale/Staedtebaufoerderung_Startseite.html

Schwerpunkt „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“

Das Ziel ist es, Gebiete mit erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels zu unterstützen.

Förderberechtigt: Städte und Gemeinden ab 2.000 Einwohner*innen

Förderbereiche: Städtebauliche Anpassungsmaßnahmen, Entwicklung von Brachflächen, Verbesserung des öffentlichen Raums, Aufwertung und Umbau des Gebäudebestands sowie Rückbau

Fördersatz: maximal zwei Drittel der nicht durch Einnahmen gedeckten förderfähigen Ausgaben

Weitere Informationen:
www.saarland.de/mibs/DE/portale/Staedtebaufoerderung_Startseite.html

EFRE – Förderprogramm zur nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung

Der Europäische Strukturfonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt Regionen mit Entwicklungsrückstand und Strukturproblemen dabei, den wirtschaftlichen Aufholprozess zu bewältigen. Ein Handlungsfeld ist die integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung. Die aktuelle Förderperiode von 2021–2027 steht im Zeichen des thematischen Dreiklangs „Gerechte, grüne und produktive Stadt“ als Leitbild der neuen Leipzig-Charta.

Fokus: Entwicklung und Umsetzung baulicher, infrastruktureller und energetischer Vorhaben zur Behebung städtebaulicher, demografischer, wirtschaftlicher, ökologischer, kultureller und sozialer Probleme

Förderberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen und kommunale Zweckverbände

Förderbereiche: Forschung und Innovation, Unterstützung von KMU, Klimaschutz

Weitere Informationen:
www.saarland.de/DE/portale/eu-foerderportal/strukturfondsfoerderung/efre/efre20212027/allgemeines

Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

Mit dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft” werden kreative Ideen und das Engagement von Bürger*innen gewürdigt, welche die soziale Dorfentwicklung aktiv mitgestalten. Die Dörfer können einen finanziellen Anreiz von bis zu 1.500 Euro für eine weiterführende Dorfmoderation, eine ergänzende Ideenwerkstatt oder ein besonderes identifikationsstiftendes Projekt erhalten.

Teilnahmeberechtigt: Räumlich geschlossene Gemeinden oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter mit bis zu 3.000 Einwohner*innen sowie Gemeinschaften von benachbarten Dörfern

Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/dorfwettbewerbunserdorfhatzukunft

Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat

Mit dem Bauernhauswettbewerb prämiert das Saarland seit 1984 restaurierte Bauernhäuser. Ziel ist es, das Bewusstsein für die Bauernhäuser als kulturelles Erbe zu stärken und den Erhalt zu fördern. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz lobt dafür ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro aus.

Teilnahmeberechtigt: Eigentümer*innen von Bauern- und Arbeiterbauernhäusern, welche vor 1914 bzw. 1945 erbaut wurden.

Der Wettbewerb wird im zweijährigen Turnus ausgerichtet.

Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/saarlaendischerbauernhauswettbewerb

Auch Regionen, einzelne Kommunen oder interkommunale Zusammenschlüsse legen unterschiedliche Fördermaßnahmen oder -programme auf. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde. Hier finden Sie zwei Beispiele:

Förderprogramm der Kreisstadt St. Wendel

Die Kreisstadt St. Wendel bietet Eigentümer*innen von Immobilien in festgelegten Sanierungsgebieten (z. B. in Ortskernen) Zuschüsse für Sanierungsarbeiten. Die Förderung beträgt bis zu 5.000 Euro, bei Denkmalschutz sogar bis zu 10.000 Euro.

Weitere Informationen:
www.sankt-wendel.de/stadtsanierung/sanierungsgebiete-foerderprogramme/

Revitalisierungsprogramm der Kreisstadt Neunkirche

Das Revitalisierungsprogramm der Kreisstadt Neunkirchen zielt auf die Stärkung der Innenstadt und die Belebung des Geschäftsflächenangebots. Das bedeutet konkret:

  1. Existenzgründungen, Neuvermietungen und Renovierungen, die zu einer qualitativen Verbesserung des Angebots an Geschäftsflächen führen, werden gefördert. Einzelhändler*innen, die ein leerstehendes Ladenlokal für die Dauer von 12 Monaten anmieten, können einen Mietzuschuss von 2,50 Euro pro Quadratmeter erhalten.

  2. Hauseigentümer*innen, die aufgrund eines Leerstands über einen längeren Zeitraum Mietausfälle hatten, werden mit 25 % der Gesamtinvestitionen, höchstens jedoch mit 5.000 Euro, für notwendige Sanierungsmaßnahmen unterstützt.

Weitere Informationen:
https://www.wfg-nk.de/wirtschaftsregion/foerderprogramme

Logo-Footer

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden über erfolgreiche Praxisbeispiele, Veranstaltungen, Förderprogramme rund um Leerstandaktivierung und Innenentwicklung.