Nordrhein-Westfalen bietet auf unterschiedlichen Ebenen Förderprogramme mit Maßnahmen zur Leerstandsaktivierung, Dorfentwicklung oder zur Stadtentwicklung für die Bewältigung aktueller Herausforderungen in ländlichen Räumen an. Viele Landkreise, Städte und Gemeinden bieten auch eigene Förderungen an.
Wir haben hier einige Beispiele für Sie zusammengestellt, können aber leider nicht alle aufführen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob derartige Förderungen vergeben werden.
Wir gehen bei unseren Recherchen sehr sorgfältig vor. Dennoch können wir keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit aller Angaben geben. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Ihnen ein Fehler aufgefallen ist oder Sie etwas ergänzen möchten.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören: info@leerstand-aktivieren.de
Die Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung basiert auf der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Umsetzung ist eingebettet in das EU-Rahmenprogramm Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Für die Finanzierung werden Landesmittel sowie Mittel des Bundes und des ELER genutzt.
Zuständig ist das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Zentraler Ansprechpartner ist die jeweilige Bezirksregierung, Dezernat 33.
Weitere Informationen:
Bezirksregierung Arnsberg:
https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/regionalrat-und-regionalentwicklung/regionalentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung
Bezirksregierung Detmold:
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-3/dezernat-33/allgemeine-aufgaben-der-integrierten
Bezirksregierung Düsseldorf:
https://www.brd.nrw.de/services/foerderprogramme/laendliche-entwicklung
Bezirksregierung Köln:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/foerderung-im-laendlichen-raum
Bezirksregierung Münster:
https://www.bezreg-muenster.de/themen/bauen-planen-und-verkehr/laendliche-entwicklung
Mit der Struktur- und Dorfentwicklung sollen Dörfer und Gemeinden gesichert und weiterentwickelt werden. Das Ziel besteht darin, die positive Entwicklung der Agrarstruktur zu fördern und zur Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten sowie zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beizutragen. Grundlage ist die Erstellung oder Fortschreibung eines Gemeindlichen Entwicklungskonzepts (GEK). Das Förderprogramm vereint die zuvor getrennten Fördersätze „Strukturentwicklung ländlicher Räume“ und „Dorfentwicklung“.
Förderberechtigt: Gemeinden, Gemeindeverbände sowie natürliche und juristische Personen in Orten von bis zu 10.000 Einwohner*innen
Förderbereiche: Maßnahmen zur Förderung integrierter und abgestimmter Entwicklungsprozesse
Fördersätze: Die Höhe der Zuwendung ist abhängig vom Antragstellenden sowie vom Fördergegenstand.
Die Förderhöchstsummen liegen entweder bei 50.000 Euro oder 250.000 Euro.
Der Fördersatz liegt bei 35, 65, 70 oder 85 Prozent.
Weitere Informationen:
https://www.mlv.nrw.de/themen/landwirtschaft/laendliche-raeume/strukturentwicklung-laendlicher-raeume/struktur-und-dorfentwicklung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Erstellung ländlicher Wegenetzkonzepte als Teil der Landentwicklung, um den ländlichen Raum zu stärken.
Förderbereiche: Bestandsanalyse und Zukunftsplanung der Wegenetze
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden
Fördersatz: 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die maximale Förderung beträgt 70.000 Euro.
Weitere Informationen:
https://www.mlv.nrw.de/themen/landwirtschaft/laendliche-raeume/laendliche-wegenetze-2
Nordrhein-Westfalen fördert die nachhaltige Verbesserung/Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur auf der Grundlage geförderter oder von der Bewilligungsbehörde anerkannter ländlicher Wegenetzkonzepte.
Förderbereiche: Ausbau und die Befestigung vorhandener Wirtschaftswege, bauliche Anlagen wie Durchlässe oder Brücken, Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes, Neubau von Verbindungs- oder Wirtschaftswegen (nur Lückenschlüsse)
Förderberechtigt: Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie Wasser- und Bodenverbände
Fördersatz: 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500.000 Euro. Bei Vorhaben, die der Umsetzung einer regionalen Entwicklungsstrategie nach LEADER dienen, wird der Fördersatz um 10 % erhöht.
Weitere Informationen:
https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/entwicklung-laendlicher-gebiete/modernisierung-von-wirtschaftswegen
Mit der Förderung „Dritte Orte“ fördert das Land die Entwicklung und Weiterentwicklung kultureller Begegnungsorte und ihren nachhaltigen Betrieb. Ziel ist es, den Zugang zu Kunst, Kultur und kultureller Bildung in ländlichen, strukturschwachen Regionen zu sichern.
Förderbereiche: Maßnahmen zur (Weiter)Entwicklung Dritter Orte, z. B. Konzeptentwicklung, externe Beratung, Beteiligungsformate, Veranstaltungen
Förderberechtigt: Projektträger wie Einrichtungen, Vereine, Initiativen, Kommunen, Privatpersonen
Fördersatz: Konzeptphase: maximal 50.000 Euro, Umsetzungsphase: maximal 450.000 Euro
Zuständig ist das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen:
https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/dritte-orte
LEADER (Liaison entre les actions de développement de l’économie rurale) ist ein EU-Förderprogramm, das auf der Zusammenarbeit in Aktionsgruppen aus kommunalen wie auch privaten oder zivilgesellschaftlichen Akteuren basiert. In den sogenannten LEADER-Regionen werden eigenständige regionale Entwicklungsprojekte gestaltet und es können auch Maßnahmen für die Leerstandsaktivierung realisiert werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es in der aktuellen Förderperiode 45 LEADER-Regionen.
Die Antragsunterlagen sind über die Lokale Aktionsgruppe (LAG) bei der jeweiligen Bezirksregierung, Dezernat 33. einzureichen.
Weitere Informationen:
https://www.mlv.nrw.de/themen/landwirtschaft/laendliche-raeume/strukturentwicklung-laendlicher-raeume/leader
Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Förderinstrument, für das neben Bundesmitteln auch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden mit dem Ziel, Quartiere, Nachbarschaften und Stadtzentren zu lebenswerten und nachhaltigen Wohnräumen zu transformieren. Die im folgenden aufgeführten Bund-Länder-Programme werden um landeseigene Programme ergänzt.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK).
Zuständig ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen:
https://www.mhkbd.nrw/themenportal/staedtebaufoerderung
Folgende Programme zur Städtebauförderung werden in Nordrhein-Westfalen umgesetzt:
Es werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen gefördert, die darauf abzielen, Stadt- und Ortskerne zu stärken, zu revitalisieren und zu erhalten. Ziel ist die Entwicklung dieser Standorte zu attraktiven, multifunktionalen und identitätsstiftenden Orten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft, Kultur und Bildung.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden ab 2.000 Einwohner*innen
Förderbereich: Städtebauliche Gesamtmaßnahmen in Stadt- und Ortskernen, bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes
Fördersätze: max. zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
https://www.mhkbd.nrw/themenportal/staedtebaufoerderung
Die Förderung zielt auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und den Abbau sozialräumlicher Benachteiligungen ab.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden ab 2.000 Einwohner*innen
Förderbereich: Städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von benachteiligten Stadt- und Ortsteilen
Fördersätze: maximal zwei Drittel der nicht durch Einnahmen gedeckten förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
https://www.mhkbd.nrw/themenportal/staedtebaufoerderung
Das Ziel ist es, Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels zu unterstützen.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden ab 2.000 Einwohner*innen
Förderbereich: Städtebauliche Anpassungsmaßnahmen, Entwicklung von Brachflächen, Verbesserung des öffentlichen Raums, Aufwertung und Umbau des Gebäudebestands sowie Rückbau
Fördersätze: maximal zwei Drittel der nicht durch Einnahmen gedeckten förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
https://www.mhkbd.nrw/themenportal/staedtebaufoerderung
Mit dem Stadtentwicklungsprogramm werden Städte und Gemeinden des Rheinischen Reviers beim Strukturwandel unterstützt. Ziel ist es, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes für Betriebsansiedlungen und Fachkräfte sowie als Wohn- und Lebensraum zu steigern.
Förderberechtigt: Gemeinden und Gemeindeverbände im Rheinischen Revier, juristische Personen
Förderbereiche: Vorhaben zum Thema Flächen- und Quartiersentwicklung, Innenentwicklung, Dorferneuerung, Entwicklungen im Bestand sowie für die Perspektivenentwicklung bei der Wiedernutzung von Standorten.
Weitere Informationen:
https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/stadtentwicklungsprogramm-rheinisches-revier-der-zukunft
Der Europäische Strukturfond für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt Regionen mit Entwicklungsrückstand und Strukturproblemen dabei, den wirtschaftlichen Aufholprozess zu bewältigen. Ein Handlungsfeld ist die integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung. Die aktuelle Förderperiode von 2021 bis 2027 steht im Zeichen des in der neuen Leipzig-Charta vorgegebenen thematischen Dreiklangs: die gerechte, grüne und produktive Stadt.
Fokus: Entwicklung und Umsetzung baulicher, infrastruktureller und energetischer Vorhaben zur Behebung städtebaulicher, demografischer, wirtschaftlicher, ökologischer, kultureller und sozialer Probleme.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden
Förderbereiche: Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung und nachhaltigen Stadtentwicklung
Weitere Informationen:
https://www.mkw.nrw/themen/wissenschaft/wissenschaftsfoerderung/europaeischer-fonds-fuer-regionale-entwicklung-efre
Die neue Denkmalförderung Nordrhein-Westfalen ab 2026: Geschichte sichtbar halten – Verantwortung gemeinsam tragen
Zuständig ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Förderberechtigt: natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gemeinden
Förderbereiche: Gefördert werden Maßnahmen, die der Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmalen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen dienen.
Fördersätze: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für private Antragsteller*innen und Kirchen, 30 % für Religionsgemeinschaften und Gemeinden. Maximal 350.000 Euro.
Weitere Informationen:
https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/denkmalfoerderprogramm
Mit der Initiative Go4Bauland! unterstützt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Städte und Gemeinden mit verschiedenen Angeboten bei der Aktivierung von ungenutzten Grundstücken. Die Initiative bündelt alle Unterstützungsangebote, Initiativen und Aktivitäten des Ministeriums zur Mobilisierung von Bauland.
Weitere Informationen:
https://www.mhkbd.nrw/themenportal/landesinitiative-go4bauland
Go4Bauland:
https://www.go4bauland.nrw
Es bestehen folgende Unterstützungangebote im Bereich „Bauland aktivieren“:
Fokus: Mit Bau.Land.Partner werden Kommunen dabei unterstützt, Brachflächen zu aktivieren und Nachfolgenutzungen zu prüfen.
Förderberechtigt: Kommunen
Förderbereiche: Klären von Nutzungsmöglichkeiten und der Interessen von Kommunen und Eigentümer*innen, Vermittlung zwischen Kommunen und Eigentümer*innen
Die Bewerbungen sind bei Bau.Land.Partner NRW einzureichen. Kontaktpersonen und Ansprechpersonen unter: www.baulandleben.nrw/baulandpartner
Weitere Informationen: https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/baulandpartner
Fokus: Mit Bau.Land.Partner+ werden Kommunen dabei unterstützt, den Zustand von Flächen aufzuklären, um Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen.
Förderberechtigt: Kommunen
Förderbereiche: Beauftragung von erforderlichen Gutachten und zur Standortaufklärung, Erarbeitung von Förderperspektiven, Vermittlung zwischen Kommune und Eigentümer*innen
Die Bewerbungen sind bei Bau.Land.Partner NRW einzureichen. Kontaktpersonen und Ansprechpersonen unter https://www.baulandleben.nrw/baulandpartner-plus
Weitere Informationen: https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/bau_land_partner_plus
Fokus: Mit Bau.Land.Potential werden Kommunen dabei unterstützt, Entwicklungsmöglichkeiten von Brachflächen zu erarbeiten.
Förderberechtigt: Kommunen
Förderbereiche: Erarbeitung städtebaulicher Entwicklungsperspektiven und Planungskonzepte, Erstellung einer Standortpriorisierung mit Handlungsempfehlungen
Die Bewerbungen sind bei Bau.Land.Partner NRW einzureichen. Kontaktpersonen und Ansprechpersonen unter https://www.go4bauland.nrw/baulandpartner
Weitere Informationen: https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/bau_land_potential
Fokus: Mit der Initiative Bau.Land.Bahn werden Kommunen dabei unterstützt, Flächenpotentiale in der Nähe von Bahn-Haltestellen für den Wohnungsbau aufzudecken.
Förderberechtigt: Kommunen mit mindestens einem Schienenhaltepunkt und Bedarf an Wohnbauland
Förderbereich: Durchführung von Baulandgesprächen zu konkreten Schienenhaltepunkten, Integrierende Rahmenplanungen für geeignete Standorte (50-Prozent-Förderung)
Weitere Informationen: https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/landesinitiative-bauland-der-schiene
Unterstützungsangebot aus der Landesinitiative Bau.Land.Leben.
Die Nordrhein-Westfalen-Initiative unterstützt Kommunen beim Schritt in die digitale Bauleitplanung.
Förderberechtigt: Gemeinde und Gemeindeverbände
Förderbereiche: Die XPLanungs-konforme teil- oder vollvektorielle Digitalisierung von Bauleitplänen, die vor dem 31.12.2019 erstellt wurden
Fördersätze: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/foerderprogramm-digitalisierung-von-kommunalen-bauleitplaenen
Mit der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Innovation im Bau“ legt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung das seit 2020 bestehende Förderprogramm „Digitalisierung der Bauwirtschaft und innovatives Bauen“ neu auf.
Hinweis: Derzeit können keine Anträge eingereicht werden. Eine Antragstellung wird wieder möglich sein, sobald ein neuer Förderaufruf veröffentlicht wurde.
Förderberechtigt: Gemeinden und Gemeindeverbände, private und gemeinnützige Organisationen und die am Bau beteiligten Akteure
Förderbereiche: Entwicklung und Nutzung von innovativen, digitalen Bauverfahen
Fördersätze: Zuschuss oder Zuweisung in Form einer Anteilfinanzierung von maximal 400.00 Euro
Weitere Informationen:
https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2023-04-12-mhkbd-fopro-innovation-im-bau_1.pdf
Mit der Förderrichtlinie sorgt die nordrhein-westfälische Landesregierung für eine vollständige Entlastung bei Straßenausbaubeiträgen.
Förderberechtigt: Gemeinde und Gemeindeverbände
Förderbereiche: kommunale Straßenausbaubeiträge
Fördersätze: 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/foerderung-von-beitragspflichtigen-strassenausbaumassnahmen
Mit dem „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ erhalten Kommunen eine Pauschalförderung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Die Summe, die jeder Kommune bereitgestellt wird, ergibt sich aus der Anlage zum NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036.
Förderberechtigt: Kommunen
Förderbereich: Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Sanierung von Liegenschaften und Verkehrsinfrastruktur, digitale Resilienz und Digitalisierung, Sportinfrastruktur sowie öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz
Weitere Informationen:
https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/nordrhein-westfalen-plan-fuer-gute-infrastruktur
Mit dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft” werden kreative Ideen und das Engagement von Bürger*innen gewürdigt, welche die soziale Dorfentwicklung aktiv mitgestalten. Die Dörfer können einen finanziellen Anreiz von bis zu 1.500 Euro für eine weiterführende Dorfmoderation, eine ergänzende Ideenwerkstatt oder ein besonderes identifikationsstiftendes Projekt im Dorf erhalten.
Teilnahmeberechtigt: räumlich geschlossene Gemeinden oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter mit bis zu 3.000 Einwohner*innen sowie Gemeinschaften von benachbarten Dörfern
Weitere Informationen:
https://www.landwirtschaftskammer.de/dorfwettbewerb
Auch Regionen, einzelne Kommunen oder interkommunale Zusammenschlüsse legen unterschiedliche Fördermaßnahmen oder -programme auf. Hier finden Sie einige Beispiele.
Mit dem Ziel, die attraktiven Ortszentren zu erhalten, fördert die Kreisstadt Borken Erhaltungs,- Sanierung-, und Gestaltungsmaßnahmen im Kern- und Randbereich der Ortszentren. Es werden 50 % der zuschussfähigen Kosten übernommen, bei einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro pro Maßnahme.
Weitere Informationen:
https://www.borken.de/de/leben-in-borken/Planen-und-Bauen/Fassadenfoerderprogramm.php
Im Rahmen des Programmes unterstützt die Stadt Eigentümer*innen bei Sanierungsvorhaben. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören die Entsiegelung, Begrünung sowie die Gestaltung von Hof- und Gartenflächen. Die Stadt Hamm übernimmt 50 % der zuschussfähigen Kosten.
Weitere Informationen:
https://www.hamm.de/planen-bauen-wohnen/planen-und-entwickeln/projekte-der-stadtentwicklung/hamm-weststadt/fassaden-und-hofflaechenprogramm
Bleiben Sie auf dem Laufenden über erfolgreiche Praxisbeispiele, Veranstaltungen, Förderprogramme rund um Leerstandaktivierung und Innenentwicklung.
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