Das Saarland bietet auf unterschiedlichen Ebenen Förderprogramme mit Maßnahmen zur Leerstandsaktivierung, Dorfentwicklung oder nachhaltigen Stadtentwicklung für die Bewältigung aktueller Herausforderungen in ländlichen Räumen an. Viele Landkreise, Städte und Gemeinden haben auch eigene Förderungen im Programm.
Wir haben hier einige Beispiele für Sie zusammengestellt, können aber leider nicht alle aufführen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob derartige Förderungen vergeben werden.
Wir gehen bei unseren Recherchen sehr sorgfältig vor. Dennoch können wir keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit aller Angaben geben. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Ihnen ein Fehler aufgefallen ist oder Sie etwas ergänzen möchten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören: info@leerstand-aktivieren.de
Die Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung basiert auf der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Umsetzung ist eingebettet in das EU-Rahmenprogramm Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Für die Finanzierung werden Landesmittel sowie Mittel des Bundes und des ELER genutzt.
Zuständig ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland.
Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/informationen/informationen
Fokus: Kommunale bauliche Maßnahmen der Ortsentwicklung
Förderbereiche: Revitalisierung von Langzeitleerständen im Ortskern, öffentliche Infrastrukturen, ergänzende Mobilitätsangebote, Investitionen in die Grundversorgung
Förderberechtigt: Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, kirchliche Träger, juristische Personen des privaten Rechts
Fördersumme: maximal 90 % der förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/informationen/sonderfoerderprogramm
Der Fokus liegt auf der nachhaltigen Verbesserung der Lebens- Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse im ländlichen Raum. Grundlage für investive Vorhaben im Rahmen der Dorferneuerung ist der Dorfentwicklungsplan.
Die Maßnahmen der nachhaltigen Dorfentwicklung lassen sich in öffentliche und private Vorhaben unterscheiden.
Öffentliche Vorhaben der Dorferneuerung:
Fokus: Verbesserung der Infrastrukturausstattung, der Lebensqualität und des Umweltzustands
Förderberechtigt: Gemeinden
Förderbereiche: Maßnahmen zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, Vorhaben zur Gestaltung des Ortsbilds, zur Stärkung des Gemeinschaftslebens, Erwerb von Grundstücken, Schaffung kleiner öffentlicher Kultur-, Freizeit- und Tourismusinfrastruktur, Bereitstellung dörflicher Basisdienstleistungen
Fördersätze: 55 % (in Ausnahmen 65 bzw. 75 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/oeffentlichedorferneuerung
Private Vorhaben der Dorferneuerung (historische Bausubstanz und kulturelles Erbe):
Fokus: Erhalt der ortsbildprägenden Bausubstanz als kulturelles Erbe
Förderberechtigt: Privatpersonen, Kirchengemeinden, Firmen und Vereine
Förderbereiche: stilgerechte Restaurierung historischer, ortsbildprägender Bausubstanz, insbesondere Bauernhäuser
Fördersätze: 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 75.000 Euro je Gebäude und maximal 150.000 Euro bei Gehöften
Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/historischebausubstanzundkulturelleserbe
Fokus: Verbesserung der ökologischen Verhältnisse durch Begrünung brachliegender innerörtlicher Flächen
Förderberechtigt: Kommunen, Kirchengemeinden und gemeinnützige Vereine
Förderbereiche: Gestaltung innerörtlicher Grünflächen und Oasen, Maßnahmen zum Erhalt von Biodiversität und Naturschutz, Sanierung bzw. Neupflanzung von Haus- und Dorfbäumen
Fördersätze: 75 % (Kommunen) bzw. 35 % (sonstige Antragsteller) der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/dorfoekologieundnatuerlicheserbe
Fokus: Unterstützung ehrenamtlicher Initiativen, Vereine und Kommunen bei der Dorfentwicklung und der regionalen Grundversorgung
Förderbereiche: Umsetzung von Kleinstprojekten der Dorfentwicklung im Einklang mit der aktuell geltenden Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 der jeweiligen LEADER-Region
Förderberechtigt: Vereine, Stiftungen, Verein und Verbände, Kommunen, Privatpersonen
Fördersatz: 80 % der förderfähigen Kosten, maximal 16.000 Euro
Die Mittel werden über die regionalen Lokalen Aktionsgruppen (LAG) vergeben.
Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/informationen/sonderfoerderprogramm
Fokus: Stärkung des dörflichen Miteinanders mit dem Fokus auf soziale Dorfentwicklung in gewinnbringender Ko-Produktion von Kommunen und Dorfbevölkerung
Förderbereiche: Dorfverschönerungsmaßnahmen, Dorfmarketing, Nachbarschaftshilfeprojekte, Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Ortsgestaltung und kleine bauliche Maßnahmen
Förderberechtigt: Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände, Vereine in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohner*innen
Fördersumme: 10.000 Euro pro Projekt
Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/informationen/agenturlaendlicherraum
LEADER (Liaison entre les actions de développement de l’économie rurale) ist ein EU-Förderprogramm, das auf der Zusammenarbeit in Aktionsgruppen, bestehend aus kommunalen wie auch privaten oder zivilgesellschaftlichen Akteuren, basiert. In den LEADER-Regionen werden eigenständige regionale Entwicklungsprojekte konzipiert und umgesetzt. Dabei können auch Maßnahmen für die Leerstandsaktivierung realisiert werden. Im Saarland werden die ländlichen Räume fast vollständig durch fünf LEADER-Regionen abgedeckt.
Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/informationen/leader
Fokus: Verringerung der Treibhausgasemissionen von Kommunen; dadurch Beitrag zum Klimaschutz
Förderberechtigt: Kommunale Gebietskörperschaften sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts
Förderbereiche: Energetische Sanierung von Gebäuden sowie Modernisierung kommunaler Infrastrukturen
Fördersatz: 40 % der zuwendungsfähigen Kosten
Weitere Informationen:
www.saarland.de/mwide/DE/portale/energie/foerderprogramme/zep_kommunal_2021-2027
Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Förderinstrument, für das neben Bundesmitteln auch Mittel des Landes Saarland eingesetzt werden mit dem Ziel, Quartiere, Nachbarschaften und Stadtzentren zu lebenswerten und nachhaltigen Wohnräumen zu transformieren. Die im Folgenden aufgeführten Bund-Länder-Programme werden um landeseigene Programme ergänzt.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK).
Zuständig ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
Weitere Informationen:
www.saarland.de/mibs/DE/portale/stadtentwicklungstaedtebaufoerderung/home
Folgende Programme zur Städtebauförderung werden im Saarland umgesetzt:
Es werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen gefördert, die darauf abzielen, Stadt- und Ortskerne zu stärken, zu revitalisieren und zu erhalten. Ziel ist die Entwicklung dieser Standorte zu attraktiven, multifunktionalen und identitätsstiftenden Orten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft, Kultur und Bildung.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden ab 2.000 Einwohner*innen
Förderbereiche: Städtebauliche Gesamtmaßnahmen in Stadt- und Ortskernen, bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes
Fördersatz: max. zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
www.saarland.de/mibs/DE/portale/stadtentwicklungstaedtebaufoerderung/Lebendige-Zentren
Die Förderung zielt auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und den Abbau sozialräumlicher Benachteiligungen.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden ab 2.000 Einwohner*innen
Förderbereich: Städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von benachteiligten Stadt- und Ortsteilen
Fördersatz: maximal zwei Drittel der nicht durch Einnahmen gedeckten förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
www.saarland.de/mibs/DE/portale/Staedtebaufoerderung_Startseite.html
Das Ziel ist es, Gebiete mit erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels zu unterstützen.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden ab 2.000 Einwohner*innen
Förderbereiche: Städtebauliche Anpassungsmaßnahmen, Entwicklung von Brachflächen, Verbesserung des öffentlichen Raums, Aufwertung und Umbau des Gebäudebestands sowie Rückbau
Fördersatz: maximal zwei Drittel der nicht durch Einnahmen gedeckten förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
www.saarland.de/mibs/DE/portale/Staedtebaufoerderung_Startseite.html
Der Europäische Strukturfonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt Regionen mit Entwicklungsrückstand und Strukturproblemen dabei, den wirtschaftlichen Aufholprozess zu bewältigen. Ein Handlungsfeld ist die integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung. Die aktuelle Förderperiode von 2021–2027 steht im Zeichen des thematischen Dreiklangs „Gerechte, grüne und produktive Stadt“ als Leitbild der neuen Leipzig-Charta.
Fokus: Entwicklung und Umsetzung baulicher, infrastruktureller und energetischer Vorhaben zur Behebung städtebaulicher, demografischer, wirtschaftlicher, ökologischer, kultureller und sozialer Probleme
Förderberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen und kommunale Zweckverbände
Förderbereiche: Forschung und Innovation, Unterstützung von KMU, Klimaschutz
Weitere Informationen:
www.saarland.de/DE/portale/eu-foerderportal/strukturfondsfoerderung/efre/efre20212027/allgemeines
Mit dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft” werden kreative Ideen und das Engagement von Bürger*innen gewürdigt, welche die soziale Dorfentwicklung aktiv mitgestalten. Die Dörfer können einen finanziellen Anreiz von bis zu 1.500 Euro für eine weiterführende Dorfmoderation, eine ergänzende Ideenwerkstatt oder ein besonderes identifikationsstiftendes Projekt erhalten.
Teilnahmeberechtigt: Räumlich geschlossene Gemeinden oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter mit bis zu 3.000 Einwohner*innen sowie Gemeinschaften von benachbarten Dörfern
Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/dorfwettbewerbunserdorfhatzukunft
Mit dem Bauernhauswettbewerb prämiert das Saarland seit 1984 restaurierte Bauernhäuser. Ziel ist es, das Bewusstsein für die Bauernhäuser als kulturelles Erbe zu stärken und den Erhalt zu fördern. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz lobt dafür ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro aus.
Teilnahmeberechtigt: Eigentümer*innen von Bauern- und Arbeiterbauernhäusern, welche vor 1914 bzw. 1945 erbaut wurden.
Der Wettbewerb wird im zweijährigen Turnus ausgerichtet.
Weitere Informationen:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/laendlicheentwicklung/saarlaendischerbauernhauswettbewerb
Auch Regionen, einzelne Kommunen oder interkommunale Zusammenschlüsse legen unterschiedliche Fördermaßnahmen oder -programme auf. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde. Hier finden Sie zwei Beispiele:
Die Kreisstadt St. Wendel bietet Eigentümer*innen von Immobilien in festgelegten Sanierungsgebieten (z. B. in Ortskernen) Zuschüsse für Sanierungsarbeiten. Die Förderung beträgt bis zu 5.000 Euro, bei Denkmalschutz sogar bis zu 10.000 Euro.
Weitere Informationen:
www.sankt-wendel.de/stadtsanierung/sanierungsgebiete-foerderprogramme/
Das Revitalisierungsprogramm der Kreisstadt Neunkirchen zielt auf die Stärkung der Innenstadt und die Belebung des Geschäftsflächenangebots. Das bedeutet konkret:
Weitere Informationen:
https://www.wfg-nk.de/wirtschaftsregion/foerderprogramme
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