In Sachsen-Anhalt gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten mit Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, Stadtentwicklung oder auch zur Wohnraumförderung. Hier können Sie verfügbare Förderprogramme recherchieren. Viele Landkreise, Städte und Gemeinden bieten auch eigene Förderungen an.
Wir haben hier einige Beispiele für Sie zusammengestellt, können aber leider nicht alle aufführen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob derartige Förderungen vergeben werden.
Wir gehen bei unseren Recherchen sehr sorgfältig vor. Dennoch ist es nicht möglich, dass wir eine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit aller Angaben geben. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Ihnen ein Fehler aufgefallen ist oder Sie etwas ergänzen möchten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören, info@leerstand-aktivieren.de.
Wie in allen Bundesländern wird in der Förderperiode 2023 bis 2027 die ländliche Entwicklung innerhalb des nationalen Strategieplans der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie der Gemeinsamen Agrarpolitik umgesetzt. In Sachsen-Anhalt basiert die Förderung auf dem Landesentwicklungsplan von 2010, der derzeit überarbeitet wird. Mehr dazu unter
https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/landesentwicklungsplan-2010
Für die Finanzierung werden Mittel des Bundes und Landesmittel genutzt. Die Umsetzung ist eingebettet in das EU-Rahmenprogramm Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Zuständige Stellen:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt – Referat Flurneuordnung, LEADER und andere Aufgaben der ländlichen Entwicklung, ländliches Flächenmanagement, Bodenmarkt
https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/laendlicher-raum
E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de
Weitere Informationen:
https://eufonds.sachsen-anhalt.de/eler/allgemeine-informationen-zum-eler
Förderberechtigt: Gemeinden, Gemeindeverbände, Körperschaften, private und natürliche Personen
Förderbereiche: Infrastruktur (Wegebau, Sportstätten, Dorfgemeinschaftsläden, Feuerwehrhäuser), Tourismus, Dorferneuerung und -entwicklung
Zentrale Ansprechpartner*innen für die Förderungen der ländlichen Entwicklung sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten https://alff.sachsen-anhalt.de/ in den Regionen:
ALFF Altmark: https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-altmark
ALFF Mitte: https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-mitte
ALFF Anhalt: https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt
ALLF Süd: https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued
LEADER (Liaison entre les actions de développement de l’économie rurale) ist ein EU-Förderprogramm, das auf der Zusammenarbeit in Aktionsgruppen aus kommunalen wie auch privaten oder zivilgesellschaftlichen Akteuren basiert. In Sachsen-Anhalt werden in der aktuellen Förderperiode 2023 bis 2027 alle Maßnahmen der ländlichen Entwicklung in sogenannten LEADER-Regionen umgesetzt. Hier können auch Maßnahmen für die Leerstandsaktivierung realisiert werden.
Seit 2023 sind alle Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung in den LEADER-Regionen umzusetzen.
Richtlinien, Formulare sowie ein FAQ-Dokument sind hier zu finden:
https://leader.sachsen-anhalt.de/dokumente#c417138
Zuständige Bewilligungsbehörden sind ebenfalls die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.
Eine Liste der Lokalen Aktionsgruppen findet sich hier:
https://leader.sachsen-anhalt.de/lokale-aktionsgruppen/die-24-lokalen-aktionsgruppen
Weitere Informationen:
https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/leader
Fördermöglichkeiten für Vorhaben zur Dorfentwicklung gibt es in Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2023–2027 ausschließlich über das LEADER-Programm.
Der Fokus liegt auf der Erhaltung und Gestaltung der typischen Dorf- und Landschaftsstrukturen sowie ihrer Erneuerung bzw. Fortentwicklung unter Berücksichtigung der modernen Anforderungen an das Wohnen und Wirtschaften in ländlichen Räumen.
Förderberechtigt: Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasser und Bodenverbände sowie Teilnehmergemeinschaften nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und dem Flurbereinigungsgesetz, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften des privaten Rechts
Förderbereiche: Dorfentwicklungsplanung und ausgewählte investive Maßnahmen zur Umsetzung von Dorfentwicklungskonzepten
Förderhöhe: Wird von der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe festgelegt
Weitere Informationen zur Dorferneuerung:
https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/dorfentwicklung-und-laendlicher-wegebau
Sachsen-Anhalt beteiligt sich finanziell an dem Förderprogramm Neulandgewinner. des Thünen-Instituts für Regionalentwicklung und des Neuland gewinnen e.V.
Das Programm Neulandgewinner. richtet sich an Gestalter*innen in ländlichen Räumen mit konkreten Projekten vor Ort und bietet neben der Projektförderung auch Mentoring, Qualifizierung und Vernetzung.
Mehr dazu unter:
https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/neulandgewinner
Bewerbungen für die aktuelle Förderrunde sind möglich unter:
https://neulandgewinner.de/programm/bewerbung
Mit diesem Förderprogramm konnten Kommunen bis 2023, begleitet durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales sowie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, ihre eigenen Ziele entwickeln und so eine strategisch-planerische Grundlage für ihre Entwicklung schaffen. Darin wurde auch die Leerstandssituation beschrieben sowie mögliche Maßnahmen wie z. B. Leerstandsmanagements oder -kataster dargestellt.
Weitere Informationen zu den geförderten Modellstädten und -gemeinden:
https://demografie.sachsen-anhalt.de/projekte-und-foerderung/integrierte-gemeindliche-entwicklungskonzepte-igek
Förderberechtigt: Einheits- und Verbandsgemeinden
Förderbereiche: Erarbeitung und Fortschreibung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten
Fördersätze: 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 €
Zuständige Stelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Weitere Informationen:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/agrarwirtschaft-laendliche-raeume-fischerei-forst-und-jagdhoheit/igek
Fokus: Aufwertung der Grundversorgung ländlich geprägter Orte durch DorfGemeinschaftsläden
Förderberechtigt: Kommunen/Verbandsgemeinden, natürliche und juristische Personen
Förderbereiche: konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen, Schaffung und Erweiterung der DorfGemeinschaftsläden, Grundstückserwerb
Fördersätze: 65 % der förderfähigen Ausgaben, bis zu 90 % für finanzschwache Kommunen, maximale Zuschusshöhe: 200.000 €
Weitere Informationen:
https://mwl.sachsen-anhalt.de/news-detail/mit-dorfgemeinschaftslaeden-wohnortnahe-versorgung-unterstuetzen
Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Förderinstrument und richtet sich an Städte und Gemeinden ab 10.000 Einwohner*innen. Eingesetzt werden neben Bundesmitteln auch Mittel des Landes Sachsen-Anhalt. Voraussetzung ist die Vorlage eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK). Hinzukommen Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel.
Weitere Informationen:
https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/bauen-und-wohnen/staedtebaufoerderung#c287498
Verantwortliches Ministerium: Ministerium für Infrastruktur und Digitales
https://mid.sachsen-anhalt.de/ministerium/aufgaben-und-organisation
Mit dem Programm „Lebendige Zentren” sollen Stadt- und Ortsteilzentren zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterentwickelt werden.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden
Förderbereiche: Städtebauliche Gesamtmaßnahmen in Stadt- und Ortskernen, Erhalt von baukulturell bedeutsamen Gebäuden
Fördersätze: max. zwei Drittel der förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/bauen-und-wohnen/staedtebaufoerderung#c287498
Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ zielt darauf, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Betont werden das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden
Förderbereiche: Modernisierung der Wohnungsbestände, Beseitigung städtebaulicher bzw. baulicher Mängel im Wohnumfeld sowie bei öffentlichen Einrichtungen, Quartiersmanagement, Förderung von Integration
Fördersätze: max. zwei Drittel der förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/bauen-und-wohnen/staedtebaufoerderung#c287498
Das Programm unterstützen die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels in den Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden
Förderbereiche: Entwicklung von Brachflächen, Verbesserung des öffentlichen Raums, Aufwertung und Umbau des Gebäudebestands, Rückbau
Fördersätze: max. zwei Drittel der förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/bauen-und-wohnen/staedtebaufoerderung#c287498
Der Europäische Strukturfond für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt Regionen mit Entwicklungsrückstand und Strukturproblemen dabei, den wirtschaftlichen Aufholprozess zu bewältigen. Ein Handlungsfeld ist die integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung.
Fokus: Steigerung der Attraktivität der Mittel- und Oberzentren als Wirtschafts- und Wohnstandort
Förderberechtigt: als Mittel- und Oberzentren festgelegte Gemeinden
Förderbereiche: Digitalisierung, Klimafolgenanpassung, Bildungsinfrastrukturvorhaben, soziale Infrastrukturvorhaben sowie Vorhaben zur Energieeinsparung und Verminderung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen
Weitere Informationen:
https://eufonds.sachsen-anhalt.de/foerderperiode-2014-2020/ueber-die-europaeischen-struktur-und-investitionsfonds/efre
Zur Verfügung steht hier u. a. das Programm Sachsen-Anhalt Öffizienz.
Anträge können bis 30.06.2027 über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.
Fokus: Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von öffentlichen Nichtwohngebäuden und Infrastrukturen mit dem Ziel, Energie einzusparen und damit Treibhausgasemissionen zu senken.
Fördersätze: bis 90 % der förderfähigen Ausgaben
Förderberechtigt: Gebietskörperschaften, Juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, Juristische Personen des öffentlichen Rechts, Träger von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie kultureller Einrichtungen, Juristische Personen des privaten Rechts, sofern die Kommune mit mehr als 50 % beteiligt ist, Juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie Träger kultureller Einrichtungen sind, kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
Weitere Informationen:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/oeffentliche-einrichtungen/energie-umwelt/oeffizienz/
Mit dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft” werden kreative Ideen und das Engagement von Bürger*innen gewürdigt, welche die soziale Dorfentwicklung aktiv mitgestalten. Prämiert werden Ideen, Projekte und Vorhaben, die das Leben in Dörfern attraktiver gestalten, sowie das Engagement der Dorfgemeinschaft insgesamt.
Teilnahmeberechtigt: Siedlungen mit bis zu 3.000 Einwohner*innen in räumlich geschlossenen Gemeinden, Ortschaften oder Ortsteilen mit überwiegend dörflichem Charakter.
Weitere Informationen zum Wettbewerb:
https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/dorfwettbewerb
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