Thüringen bietet auf unterschiedlichen Ebenen Förderprogramme mit Maßnahmen zur Leerstandsaktivierung, Dorfentwicklung oder zur nachhaltigen Stadtentwicklung für die Bewältigung aktueller Herausforderungen in ländlichen Räumen an. Viele Landkreise, Städte und Gemeinden bieten auch eigene Förderungen an.
Wir haben hier einige Beispiele für Sie zusammengestellt, können aber leider nicht alle aufführen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob derartige Förderungen vergeben werden.
Wir gehen bei unseren Recherchen sehr sorgfältig vor. Dennoch können wir keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit aller Angaben geben. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Ihnen ein Fehler aufgefallen ist oder Sie etwas ergänzen möchten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören: info@leerstand-aktivieren.de
Die Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung basiert auf der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Umsetzung ist eingebettet in das EU-Rahmenprogramm Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Für die Finanzierung werden Landesmittel sowie Mittel des Bundes und des ELER genutzt.
Zuständig ist das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Zentraler Ansprechpartner ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Weitere Informationen zum ILE:
https://wirtschaft.thueringen.de/laendlicher-raum/integrierte-laendliche-entwicklung
Flyer zum ILE:
https://wirtschaft.thueringen.de/fileadmin/Laendlicher_Raum/Integrierte_Laendliche_Entwicklung/ILE-Broschuere2025_web.pdf
Mit der Dorfentwicklung verfolgt Thüringen das Ziel, Dörfer und Gemeinden in ländlichen Räumen zu sichern und zu entwickeln. Der Fokus liegt auf der Stärkung des Zusammenlebens in den Dörfern und der Unterstützung sozialräumlicher Entwicklungsprozesse. Grundlage ist die Erstellung oder Fortschreibung eines Gemeindlichen Entwicklungskonzepts (GEK).
Förderberechtigt: Kommunale und private Träger
Förderbereiche: Maßnahmen zur Förderung integrierter und abgestimmter Entwicklungsprozesse
Fördersätze:
Gemeinden: bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgabe.
Erhöhung um bis zu 20 Prozentpunkte bei finanzschwachen Gemeinden,
Privatpersonen: bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
https://wirtschaft.thueringen.de/laendlicher-raum/dorfentwicklung
Fokus: Gefördert wird die Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung in ländlichen Gemeinden. Die Fördermaßnahme dient als Ergänzung zur Förderung der Dorfentwicklung.
Förderbereiche: Kauf, Umbau, Innenausbau und/oder die Errichtung von Gebäuden
Förderberechtigt: Gemeinden/Gemeindeverbände, Privatpersonen sowie Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz von maximal 2 Mio. Euro
Fördersatz: bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Anträge können beim Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum jeweils bis zum 15.01. für das laufende Jahr gestellt werden
Weitere Informationen:
https://wirtschaft.thueringen.de/laendlicher-raum/integrierte-laendliche-entwicklung/einrichtungen-fuer-lokale-basisdienstleistungen
Fokus: Ziel ist die Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten. Gefördert werden dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen.
Förderbereiche: ländliche Straßen sowie touristische Einrichtungen und sonstige Freizeitinfrastrukturen
Förderberechtigt: Gemeinden/Gemeindeverbände
Fördersumme: bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 2 Mio. Euro, mindestens 7.500 Euro
Weitere Informationen:
https://wirtschaft.thueringen.de/laendlicher-raum/integrierte-laendliche-entwicklung/infrastrukturmassnahmen
Mit dem Ziel, die Grundversorgung sowie die Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse in ländlichen Regionen weiter zu verbessern, werden im Rahmen der Förderrichtlinie „Integrierte Ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (ILE/REVIT)” auch „Kleinstunternehmen zur Grundversorgung im ländlichen Raum” gefördert.
Förderbereiche: Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter und Beratungsdienstleistungen
Förderberechtigt: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter*innen
und einem Jahresumsatz von maximal 2 Mio. Euro
Fördersatz: bis zu 45 % der förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
https://wirtschaft.thueringen.de/laendlicher-raum/integrierte-laendliche-entwicklung/kleinstunternehmen-der-grundversorgung
Fokus: Ziel ist die Beseitigung ungenutzter Gebäude und Flächen, um Landschafts- und Siedlungsräume zurückzugewinnen und einen Beitrag zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme zu leisten.
Förderbereiche: Abriss und Entsiegelung, Folgenutzung und Grunderwerb, Umnutzung sowie die Erstellung fachlicher Konzepte inklusive Aufwendungen für Untersuchungen und Planung
Förderberechtigt: Gemeinden/Gemeindeverbände, Privatpersonen
Fördersatz: bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
https://wirtschaft.thueringen.de/laendlicher-raum/integrierte-laendliche-entwicklung/revitalisierung-von-brachflaechen
Fokus: Im Fokus der Förderung steht die Unterstützung von Kleinprojekten, die die Region als attraktiven Lebens-, Arbeits- und Erholungsort stärken. Das Programm ergänzt die LEADER-Entwicklungsstrategien.
Förderbereiche: Kleinprojekte, die der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der zuständigen Regionalen Aktionsgruppe (RAG) entsprechen
Förderberechtigt: Kommunen, Vereine, Privatpersonen, Unternehmen (Letztempfänger) im Gebiet der RAG (Erstempfänger)
Fördersatz: 80 % der förderfähigen Kosten, maximal 16.000 Euro.
Die Anträge sind bei der jeweiligen RAG zu stellen.
Weitere Informationen:
https://wirtschaft.thueringen.de/laendlicher-raum/integrierte-laendliche-entwicklung/regionalbudget
LEADER (Liaison entre les actions de développement de l’économie rurale) ist ein EU-Förderprogramm, das auf der Zusammenarbeit in Aktionsgruppen aus kommunalen wie auch privaten oder zivilgesellschaftlichen Akteuren basiert. In den LEADER-Regionen werden eigenständige regionale Entwicklungsprojekte konzipiert und umgesetzt. Dabei können auch Maßnahmen für die Leerstandsaktivierung realisiert werden. In Thüringen wird der gesamte ländliche Raum durch 15 LEADER-Regionen abgedeckt.
Die Anträge sind bei den Regionalen Aktionsgruppen (RAG) zu stellen. Diese werden anschließend an das zuständige Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung weitergeleitet.
Weitere Informationen:
https://wirtschaft.thueringen.de/laendlicher-raum/leader
Thüringer Vernetzungsstelle LEADER:
https://leader-thueringen.de
Fokus: Ziel des Förderprogramms ist die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung in ländlich geprägten Orten.
Förderberechtigt: Eigenständige Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter*innen, Jahresumsatz unter 2 Mio. EUR), welche mit ihren Vorhaben die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung unterstützen.
Förderbereiche: Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter einschließlich des Erwerbs von Vermögenswerten einer Betriebsstätte sowie Aufwendungen für Beratungs- und Planungsdienstleistungen
Fördersätze: 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/klug-foerderung-von-kleinstunternehmen-der-grundversorgung
Fokus: Mit dem Programm sollen die Infrastrukturen der Städte, Gemeinden und Landkreise gestärkt werden. Das Ziel besteht darin, den jahrelangen Investitionsstau der Kommunen – etwa bei Schulen, Straßen, Sportstätten und Verwaltungsgebäuden abzubauen.
Förderberechtigt: Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden
Förderbereiche: Kommunale Investitionsprojekte in die Infrastruktur (Neu-, Ersatz- oder Erweiterungsbeschaffungen)
Fördervolumen: Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro
Weitere Informationen:
https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/kommunales-investitionsprogramm-2026-2029
Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Förderinstrument, für das neben Bundesmitteln auch Mittel des Landes Thüringen eingesetzt werden mit dem Ziel Quartiere, Nachbarschaften und Stadtzentren zu lebenswerten und nachhaltigen Wohnräumen zu transformieren. Die im Folgenden aufgeführten Bund-Länder-Programme werden um landeseigene Programme ergänzt.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK).
Zuständig ist das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, Abteilung 5 – Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung.
Weitere Informationen:
https://digitales-infrastruktur.thueringen.de/unsere-themen/bau/staedtebaufoerderung
Es werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen gefördert, die darauf abzielen, Stadt- und Ortskerne zu stärken, zu revitalisieren und zu erhalten. Ziel ist die Entwicklung dieser Standorte zu attraktiven, multifunktionalen und identitätsstiftenden Orten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft, Kultur und Bildung.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden ab 2.000 Einwohner*innen
Förderbereich: Städtebauliche Gesamtmaßnahmen in Stadt- und Ortskernen, bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes
Fördersätze: max. zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
https://digitales-infrastruktur.thueringen.de/unsere-themen/bau/staedtebaufoerderung/foerderungsrichtlinien-und-formulare
Die Förderung zielt auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und den Abbau sozialräumlicher Benachteiligungen ab.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden ab 2.000 Einwohner*innen
Förderbereich: Städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von benachteiligten Stadt- und Ortsteilen
Fördersätze: maximal zwei Drittel der nicht durch Einnahmen gedeckten förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
https://digitales-infrastruktur.thueringen.de/unsere-themen/bau/staedtebaufoerderung/foerderungsrichtlinien-und-formulare
Das Ziel ist es, Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels zu unterstützen.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden ab 2.000 Einwohner*innen
Förderbereich: Städtebauliche Anpassungsmaßnahmen, Entwicklung von Brachflächen, Verbesserung des öffentlichen Raums, Aufwertung und Umbau des Gebäudebestands sowie Rückbau
Fördersätze: maximal zwei Drittel der nicht durch Einnahmen gedeckten förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen:
https://digitales-infrastruktur.thueringen.de/unsere-themen/bau/staedtebaufoerderung/foerderungsrichtlinien-und-formulare
Der Europäische Strukturfond für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt Regionen mit Entwicklungsrückstand und Strukturproblemen dabei, den wirtschaftlichen Aufholprozess zu bewältigen. Ein Handlungsfeld ist die integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung. Die aktuelle Förderperiode von 2021 bis 2027 steht im Zeichen des in der neuen Leipzig-Charta vorgegebenen thematischen Dreiklangs: die gerechte, grüne und produktive Stadt.
Fokus: Entwicklung und Umsetzung baulicher, infrastruktureller und energetischer Vorhaben zur Behebung städtebaulicher, demografischer, wirtschaftlicher, ökologischer, kultureller und sozialer Probleme.
Förderberechtigt: Städte und Gemeinden
Förderbereiche: Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung und nachhaltigen Stadtentwicklung
Weitere Informationen:
https://digitales-infrastruktur.thueringen.de/unsere-themen/bau/efre-foerderung
Mit dem Wettbewerb werden Maßnahmen, Initiativen, Ideen und Konzepte ausgezeichnet, die dazu beitragen, die Folgen des demografischen Wandels in Thüringen positiv zu gestalten.
Wettbewerbsturnus: Jährlich
Dotiert mit: 30.000 Euro für die drei Siegerprojekte (1. Preis: 13.000 Euro, 2. Preis: 10.000 Euro, 3. Preis: 7.000 Euro)
Teilnahmeberechtigt: Bürger*innen, Vereine, Verbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, Unternehmen und sonstige Initiativen
Weitere Informationen:
https://www.serviceagentur-demografie.de/thueringer-demografiepreis/thueringer-demografiepreis-heimatthueringen/
Mit dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft” werden kreative Ideen und das Engagement von Bürger*innen gewürdigt, welche die soziale Dorfentwicklung aktiv mitgestalten. Die Dörfer können einen finanziellen Anreiz von bis zu 1.500 Euro für eine weiterführende Dorfmoderation, eine ergänzende Ideenwerkstatt oder ein besonderes identifikationsstiftendes Projekt im Dorf erhalten.
Teilnahmeberechtigt: räumlich geschlossene Gemeinden oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter mit bis zu 3.000 Einwohner*innen sowie Gemeinschaften von benachbarten Dörfern
Weitere Informationen:
https://wirtschaft.thueringen.de/laendlicher-raum/wettbewerb-unser-dorf-hat-zukunft-1
Auch Regionen, einzelne Kommunen oder interkommunale Zusammenschlüsse legen unterschiedliche Fördermaßnahmen oder -programme auf. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde. Hier finden Sie ein Beispiel.
Eisenacher Innenstadtinitiative „Zentral-Genial: Neues Wohnen in der Altstadt“
Mehr Informationen:
https://www.eisenach.de/leben/wohnen-in-eisenach/initiative-zentral-genial/
Bleiben Sie auf dem Laufenden über erfolgreiche Praxisbeispiele, Veranstaltungen, Förderprogramme rund um Leerstandaktivierung und Innenentwicklung.
Es werden technisch notwendige Cookies eingesetzt, um die Funktionalität der Website zu gewährleisten. Desweiteren werden optionale Cookies eingesetzt, die Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs speichern und verarbeiteten können. Wenn Sie diesen nicht zustimmen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt sein.